„Organisationsgrundsatz der Koordination“ ist das Thema dieses Blogbeitrags.
Bei dem Stichwort „Organisationsgrundsatz der Koordination“ lässt sich hier zunächst die „Organisation“ herausnehmen und umdeuten in „organisatorische Regelungen“.
„Koordination“ bedeutet nichts anderes als „Abstimmung“. Der Organisationsgrundsatz der Koordination bedeutet somit nichts anderes, als dass organisatorische Regelungen aufeinander abgestimmt sein müssen.
Das klingt zunächst einmal sehr einfach und sehr banal und erscheint auch einleuchtend. Allerdings weicht die Praxis sehr oft von diesem Grundsatz ab.
Beispiel für Praxisauswirkungen bei Verstoß
Als Beispiel schauen wir uns einen Kunden an, der bei einem Telekommunikationsunternehmen einen neuen Router geordert hat, der im Austausch gegen den alten Router geliefert werden soll. Der neue Router kann jedoch erst zugeschickt werden, wenn eine neue Kabelverbindung hergestellt wurde. Hier besteht offensichtlich eine Diskrepanz besteht zwischen den beiden Regelungen „Rücknahme des alten Router“ und „Zusendung des neuen Routers“. Damit ist der Organisationsgrundsatz der Koordination verletzt.
Umsetzung scheitert oft an mangelhafter Kommunikation
So einfach es auch klingt, Regelungen aufeinander abzustimmen, so schwierig ist es offensichtlich in der Praxis umzusetzen. Denn für die Umsetzung bedarf es sehr viel Kommunikation. In der Praxis kann man sehr oft feststellen, dass viele Probleme schlicht und einfach Kommunikationsprobleme sind.
Anders ausgedrückt: Da haben Abteilungen oder auch Menschen innerhalb von Abteilungen nicht miteinander geredet oder sogar falsch kommuniziert oder unvollständig kommuniziert. Das Problem ist also oft ein Kommunikationsproblem, und die Heilung für dieses Problem liegt eben darin, Kommunikation zu intensivieren und zu fördern.
Im Übrigen glaube ich, dass - wer in die Hölle will - nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht.
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Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte,
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