Heute stand auf dem Stundenplan...
Die Rechte und vorallem die Pflichten eines Gewerbetreibende.
Diesmal war es noch schwieriger Stoff als gestern. Bedauerlicherweise mussten wir über Dinge sprechen die für mich als Einzelunternehmer nicht interessant sind. Über die genaueren Unternehmensformen werde ich nicht genau drauf eingehen, da eine AG, OHG oder KG für die wenigsten in betracht kommt.
Die Gewerbeordnung umfasst 70 Seiten.
Die Gewerbeordnung kannst du hier nachlesen. www.juris.de
Was ist der Unterschied zwischen FREIBERUFLER und GEWERBETREIBENDER?
Freiberufler verkaufen kein Produkt und brauchen deshalb keine Gewerbesteuer zahlen.
Z.b. Anwälte, Steuerberater, Künstler, Therapeuten
Gewerbetreibende sind alle diejenigen die etwas Verkaufen, und zahlen natürlich Gewerbesteuer ,die in jeder Gemeinde Variiert.
Wer will alles Geld von dir?
- Finanzamt
- IHK ( aber erst wenn du einen Azubi einstellst)
- Berufsgenossenschaft ( aber erst wenn du einen Mitarbeiter einstellt)
- deine Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung ( spätestens 6 Wochen nach Selbständigkeit musst Du dich entschieden haben, ob Du ... !!Lies genau!! FREIWILLIG IN DIE ARBEITSLOSENPFLICHTVERSICHERUNG einzahlen möchtest)
Und welcher Geldeintreiber darf in der Auflistung nicht Fehlen???
die GEZ
Weil du eine Privatperson bist darfst du GEZ zahlen, bist du Selbstständiger darfst du noch einmal GEZ Gebühren abdrücken.
Also doppelt GEZ zahlen als Privatperson und als Selbstständiger.
GEMA
muss erst bezahlt werden wenn du deine Kunden mit Musik beschallst. Oder eine Weihnachtsfeier mit Musik organisierst.
Die Müllabfuhr
Stellt dir automatisch eine zusätzliche Mülltonne zur Verfügung. Weil Gewerbe Müll nicht mit Privaten Müll vermischt werden darf. ( es kommt aber kein extra Müllfahrzeug.... natürlich vermischt sich der Müll nicht im Sammelbehälter)
Hast du ein Büro darf man ausserdem noch mit dem
- Bauamt
- Umweltamt
- Brandschutz rechnen.
- Strom
- Abwasser/ Wasser bleibt ausnahmsweise wie gehabt
- Miete
Willst du von zu Hause aus Arbeiten, bist du verpflichtet es deinem Vermieter zu melden! Er hat dann auch das Recht von dir höhere Gewerbemieten zu verlangen. Ein Büroraum kann beim Finanzamt abgesetzt werden, wenn es abschließbar ist.
Das Unternehmen muss erst im Handelsregister eingetragen werden ab einem Umsatz von 250.000€.
Der Unternehmensnahme gehört dir erst wenn dieser im Handelsregister gemeldet ist.
Jetzt die Krux mit der IHK (Industrie und Handwerkskammer) und HWK( Handwerkskammer)
Als Hausservice wie ich es anbieten möchte... darf ich Tapezieren (IHK) aber die Tapete darf ich nicht Streichen (HWK). Zum Farbe an die Wand Streichen bräuchte ich einen Meisterbrief.
Aufbewahrungspflichten
- Mahnungen und Fahrtenbücher müssen 6 Jahre aufbewahrt werden.
- Handelsbriefe wie Rechnungen, Quittungen, Bilanzen und Dokumente müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
- Gründungsunterlagen , Prozessakten und Mahnbescheide müssen ein Lebenlang(30 Jahre) aufbewahrt werden.
Das klingt natürlich sehr anstrengend. Und wurde uns allen Teilnehmern ans Herz gelegt, die Dokumente ordentlich aufzubewahren. Sämtliche Quittung sollten vom Drucker kopiert werden. Schriftlich abzuheften oder in einer Cloud zu speichern.
In der Regel hat jeder Selbstständige alle 83 Jahre mit einer Überprüfung zu rechnen. 😇
Das ist wohl der Wermutstropfen des heutigen Tages?