Hallo liebe steemians,
wer kennt nicht den Spruch von Bejamin Franklin "Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer. Dieser Spruch Trift leider auf Kryptowährungen zu. Kryptowährungen müssen zumindest in Deutschland in der Steuerklärung unter gewissen Umständen mit angegeben werden.
Die digitalen Währungen sind zwar nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt, müssen jedoch bei Veräußerungen (Verkauf von digitalen Währungen), versteuert werden. Sie werden zurzeit als gewöhnliche immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt und unterliegen somit dem Ertragssteuerrecht. Zudem muss beachtet werden, ob der Handel von Kryptowährungen geschäftlicher oder privater Natur ist. Weiterhin spielt bei Kryptowährungen die Zeit eine ganz besondere Rolle.
Wann muss ich steuern entrichten?
Das kommt darauf an. Man unterscheidet vier Varianten.
1. Spekulation ohne den eigenen besitzt von Kryptowährungen
Wenn du als Privatanleger auf verschiedenen Krypto-Handelsplattformen z.B. über Optionen, auf fallende oder steigende Kurse Wettes (siehe z.B. Handelsplattform IQ-Option), musst du grundsätzlich immer die Abgeltungssteuer als auch den Solidaritätszuschlag bezahlen. Somit bist du auch dazu verpflichtet, deine Gewinne bei deiner Steuererklärung anzugeben, gesetzt dem Fall, dass dein Anbieter die Informationen nicht selbst ans Finanzamt übergibt.
2. Besitz von Kryptowährungen mit einer Haltefrist kleiner als ein Jahr.
Wenn du als Privatanleger in Kryptowährungen investierst und diese weniger als ein Jahr lang hältst, dann gilt deine Investition als privates Veräußerungsgeschäft nach §23 Estg. Somit musst du in diesem Fall gemäß deinem persönlichen Steuersatz, steuern entrichten. Ein Gewinn von unter 600 Euro ist dennoch steuerfrei. Hier ist nur zu beachten, dass diese Freigrenze für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gilt, nicht nur für Kryptowährungen.
Wie bei Aktien auch, können Verluste als auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften der letzten Jahre abgezogen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
3. Besitzt von Kryptowährungen mit einer Haltefrist länger als ein Jahr!
Wenn du vor mehr als einem Jahr in Kryptowährungen investiert hast und du damit keinen gewerblichen Zweck verfolgst, sind keine Steuern zu entrichten (steuerfrei). Denn bei einer Haltefrist von länger als einem Jahr, wird nach deutschem Steuerrecht deine Investition als Spekulationsgeschäft gezählt.
4. Krypto-Händler, Miner und gewerbetreibende
Hinter dem Schürfen von Kryptowährungen (Mining) oder dem professionelle Handel von Kryptowährungen steckt ein gewerblicher Zweck. Somit wird dies als Gewerbe angesehen und muss entsprechend versteuert werden. Erfolg das Gewerbe in Deutschland müssen die Gewinne und Verluste ausgewiesen werden. Neben der zu entrichteten Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer kann zudem die Gewerbesteuer anfallen.Diese vier Varianten stellen den groben Überblick dar.
Ich hoffe dir hat dieser Beitrag hat die gefallen. Falls du fragen zum Thema hast, hinterlasse einfach einen Kommentar.
Hinweis
Um sicherzustellen das man später keine Probleme mit dem Finanzamt bekommt, sollte man nicht auf ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater verzichten. Diese können viele Fragen schnell und relativ sicher beantworten. Für den Hinweis möchte ich in diesem Zusammenhang dem User für seinen Kommentar danken.