Weltzahlung und Weltware
Zahlen heißt exportieren
Im Jahrbuch 1934 der Reichsbank-Beamten und -Angestellten hat Reichsbank-Präsident Dr. Schacht sich nicht nur in sehr bestimmter Form über die deutsche Währungs-Politik und über die Finanzierung der Arbeitsbeschaffung im Rahmen derselben ausgelassen, sondern auch zur Transfer-Frage mit folgenden Worten Stellung genommen.
Es ist nachgerade hinreichend bekannt dass die Auslandsschulden und die Zinsen aus ihnen nur in Form von Waren und Leistungen gezahlt werden können ... Heute sind wir und unsere Gläubiger vor die ganz klare Sachlage gestellt, dass Deutschland nur soweit zahlen kann, sei es für den Schuldendienst oder für die Einfuhr ausländischer Waren als ihm das Ausland Waren abnimmt. Das Transfer-Moratorium ist nichts anderes als die unvermeidliche Konsequenz daraus.
Mit diesen Worten wird die Welt an eine jener Wahrheiten erinnert, deren Schicksal es ist periodisch immer aufs neue vergessen zu werden um dann, wenn die Zeit wieder einmal reif für sie geworden ist als Selbstverständlichkeiten einem überlegenen Lächeln zu begegnen.
Vor ungefähr einem Jahrzehnt war die alte These "zahlen heißt exportieren" so vollkommen in Vergessenheit geraten, dass die Gewinner des Weltkriegs in diesen Heften immer wieder daran erinnert werden mussten in welchem gefährlichen, und zwar für sie selbst gefährlichen Ausmaße sie Deutschland durch ihr Reparations-Diktat zum Exportstaat umformten.
Heute ist nun wieder die Zeit des überlegenen Lächelns gekommen. Alle Welt glaubt zu wissen und seit jeher gewusst zu haben, dass nach dem Auslande zahlen nichts anderes heißt als exportieren und exportieren nichts anderes als zahlen. Aber die Naivität die sich ehemals im Fortleugnen dieser bereits den Klassikern bekannten wirtschaftlichen Tatsache geäußert hat, äußert sich jetzt in kaum geringerem Maße in der Form ihrer Bejahung durch die sog. öffentliche Meinung und die Presse.
Indem man Export frischweg als gleichbedeutend mit Warenausfuhr ansieht und in die letztere allenfalls noch die Leistung als sog. unsichtbare Ausfuhr einbezieht, konstruiert man eine Gleichung Auslandszahlung = Ausfuhr plus Leistung und sucht in der Statistik nach ihrer ziffernmäßigen Bestätigung. Natürlich ohne sie zu finden, denn die Gleichung stimmt in dieser Form ganz und gar nicht. Man muss sagen glücklicherweise. Denn wenn die Formel stimmte, so wäre das für uns heute sehr unerfreulich. Es würde bedeuten dass Deutschland in dem Maße in dem es durch die äußeren Umstände, insbesondere durch die Währungs-Experimente weltwirtschaftlich maßgebender Länder am Schulden-Transfer gehindert wird und daher nicht zahlt, auch nicht exportieren und leisten könnte; dass mithin jede Unterlassung einer Auslandszahlung gleichbedeutend mit einem genau entsprechenden Rückgang seiner eigenen Forderungen an das Ausland wäre, seine Zahlungsbilanz sich also selbst dann nicht verbessern würde, wenn es etwa sämtliche Zahlungen an das Ausland einstellen wollte. Was unmöglich richtig sein kann.
Deutschland erfüllt zwar von seinen Verbindlichkeiten dem Auslande gegenüber einen Teil nicht, weil es ihn nur dann erfüllen kann wenn das Ausland ihm das Zahlungsmittel Ware bzw. Leistung in entsprechender Höhe abnimmt; das heißt es zahlt nicht, weil es nicht exportiert.
Aber man kann diesen Tatbestand nicht einfach umkehren und sagen Deutschland exportiere nicht, weil es nicht zahle. Und das würde man sagen müssen wenn Auslandszahlung und Export tatsächlich in dem Maße synonym wären wie es heute in weitesten Kreisen angenommen wird. In Wirklichkeit beschränkt sich der Export mit dem die Länder unter einander zahlen keineswegs auf die sichtbare Ausfuhr von Ware und die unsichtbare Ausfuhr von Leistungen, Frachten, Bank- und Versicherungs-Dienste u. dergl..
Selbst wenn man den Fremden-Verkehr und den Effekten-Handel zwei recht bedeutsame Posten in die unsichtbare Ausfuhr einbezieht, ist der Rahmen des Sammelbegriffs Export noch bei weitem nicht ausgefüllt. Denn neben diesen sogenannten unsichtbaren Posten denen die Statistik neuerdings so sehr auf den Leib gerückt ist, dass sie gar nicht mehr unsichtbar, sondern mindestens im groben Umriss durchaus feststellbar sind, gibt es noch eine ganze Reihe anderer wirklich unsichtbarer Posten die sich so lange der statistischen Feststellung entziehen, wie man nicht jeden einzelnen Kredit-Vorgang zwischen Inländern und Ausländern jeden Rembours-Akt von Bank zu Bank, jede Koupons- oder Dividenden-Rimesse, jede Ausnutzung eines Valuta- oder kursmäßigen Vorteils durch die Arbitrage, ja jede Prolongation einer fälligen Schuld und jede Eskomptierung einer zukünftigen Verpflichtung exakt in die Zahlungsbilanz einreihen kann.
Gerade im Zusammenhange mit solchen regelmäßigen Zahlungen wie die Zins-Verpflichtungen großer Länder oder hochverschuldeter Wirtschaften sie mit sich bringen, setzt mit Hilfe der internationalen Bank-Welt und ihrer engen Kreditverflechtung jener wirklich unsichtbare Teil des Exports ein der zuweilen aus Kredit-Dokumenten, meist aber nur aus brieflichen oder telegrafischen Bestätigungen eines Buchungs-Vorgangs besteht. Dieser Teil des Exports fehlt heute bis auf ganz kümmerliche Reste, weil die Kredit-Beziehungen zwischen den meisten Ländern durch allzu starke Währungs-Schwankungen auf der einen und Devisen-Kontrollen auf der anderen Seite fast vollkommen unterbunden sind und eigentlich nur noch in der illegitimen Form einer Art von Kredit-Schmuggel fortbestehen.
Und es ist eine offene Frage, ob der Fortfall dieses unsichtbaren Exports und seine Ersetzung durch einen Schmuggel, der seine besonderen wirtschaftsschädlichen Wege geht, der deutschen Transfer-Fähigkeit heute nicht noch mehr Abbruch tut als die Behinderung der sichtbaren Ausfuhr durch Prohibitiv-Zölle, Kontingente und Währungs-Experimente. Wenn Deutschland heute daraus die Konsequenz zieht nur in demjenigen Maßstabe zu zahlen der den verbleibenden Export-Möglichkeiten entspricht, so tut es damit im Grunde nichts anderes als dass es das Spiel der unsichtbaren Ausfuhr das freiwillig nicht mehr in Aktion treten will, zwangsweise wieder in den Dienst des internationalen Zahlungs-Ausgleichs zu stellen sucht.
Deutschland ersetzt die Bankkredite, Prolongationen und Eskomptierungen die normalerweise da einsetzen würden wo das Zahlungsmittel Ware den nationalen Debetsaldo nicht mehr voll zu decken vermag, durch die Ausfuhr von dokumentierten Schuldanerkenntnissen scrips und nicht-dokumentierten Gutschrifts-Anzeigen die den Gläubigern Kenntnis davon geben, dass sie auf bestimmten Konten (Sperr-, Register-, Konversions-Konto) für den in Ware nicht transferierbaren Teil ihrer Forderungen bis auf weiteres erkannt worden sind.
Was sich im ordnungsmäßigen Verlauf der Dinge automatisch durch das Dazwischentreten des Kredits vollziehen würde, vollzieht sich auf diese Weise im Wege des behördlichen Eingriffs aber im Grunde ohne Verletzung der Grundregeln des internationalen Zahlungs-Verkehrs für den nun einmal die rohe Form der Ausgleichung durch Waren und Leistungen nicht genügt, sondern eine Ergänzung durch den immateriellen und unsichtbaren Export durch die Dokumenten-Ausfuhr obligatorisch ist. Die deutsche Reichsregierung tut was eigentlich ohne ihr Zutun geschehen müsste und bei freiem internationalen Kapitalmarkt auch geschehen würde, sie deckt denjenigen Teil der deutschen Zahlungen der durch den Export nicht gedeckt werden kann durch den Kredit.
Zahlung durch regulierten Export
Nun ist aber eine Reihe von Gläubiger-Ländern mit dieser Art der deutschen Zahlungsleistung nicht einverstanden. Was den Zahlungs-Ausgleich von Land zu Land sonst so reibungslos gestaltet das Dazwischentreten des internationalen Kapitalverkehrs, der freiwillig bewogen durch Zins-, Kurs- oder Valuta-Vorteile die zur vollen Ausgleichung erforderlichen Kredite hergibt, diese wohltätige Automatik fehlt diesmal; die Gläubiger bzw. deren behördliche Vertreter wollen sich aber durch den deutschen Schuldner nicht zwingen lassen ihrerseits den Kredit zu bewilligen, den der weitgehend außer Funktion gesetzte Weltmarkt heute verweigert. Einige von ihnen drohen handelspolitische Repressalien an.
Andere Gläubigerländer aber, so die Schweiz und Holland, ziehen resolut die richtige Konsequenz aus den jetzt obwaltenden Verhältnissen indem sie erklären, dass Deutschland zwar zahlen will, aber angesichts der gestörten Verhältnisse am Markt des unsichtbaren Exports nur in dem Umfange zahlen kann in dem das Ausland ihm effektive Waren bzw. Leistungen abnimmt, so wollen wir selbst für den fehlenden Kauf-Willen der anderen Länder einspringen und zusätzlich so viel deutsche Ware beziehen, wie zur vollen Befriedigung der bei uns beheimateten Gläubiger notwendig ist.
Auf der Grundlage dieser Willens-Erklärung hat sich nun das folgende Verfahren herausgebildet. Deutschland transferiert nach der Schweiz und Holland genau wie nach den übrigen Gläubiger-Ländern 50 bzw. neuerdings 30% des Zahlungssolls und schreibt die restlichen 50 bzw. 70% in Reichsmark bei der Konversionskasse gut. Ein schweizerisches bzw. holländisches Banken-Konsortium zahlt den Gläubigern diese 50 bzw. 70% in Francs bzw. Gulden aus und hält sich dafür schadlos an den gleich hohen Beträgen, welche Importeure ihres Landes, meist öffentliche Betriebe die gewisse deutsche Exportwaren zusätzlich beziehen, bei ihnen einzahlen. Auf der deutschen Seite hält dagegen die Konversionskasse die entsprechenden 50 bzw. 70% in Reichsmark zur Verfügung der Exporteure die jene zusätzlichen Waren, unter denen Kohle an erster Stelle steht, an die Gläubiger-Länder liefern.
Die Rolle der Exportware als Mittel der internationalen Zahlungsleistung tritt bei diesem Verfahren erheblich deutlicher in Erscheinung als es bei dem freien Spiel der Import-Export-Beziehungen und bei der Verrechnung der korrespondierenden Barbeträge über den Devisenmarkt der Fall ist. Aber der geldtechnische Teil der Zahlungs-Leistung scheint bei diesem regulierten auf staatlichen Abmachungen beruhenden Export um so undurchsichtiger zu werden.
Irgendein besonderer schwer erkennbarer Vorgang muss sich, so scheint es bei flüchtigem Zusehen, hierbei abspielen. Denn obwohl Deutschland seine Exporteure in Reichsmark bezahlt und obwohl diese Reichsmark weder das Land verlassen noch in eine andere Valuta umgewechselt werden kann, erhalten die schweizerischen und holländischen Gläubiger Francs und Gulden in voller Höhe ihrer Forderungen.
Es sieht also ganz so aus als ob das hier gewählte Vorgehen sich grundlegend von dem handelsüblichen Verfahren unterscheidet, bei dem der ausländische Gläubiger nur dann in den Besitz der vertraglich vereinbarten Valuta gelangt, wenn der Schuldner diese Valuta am Devisenmarkt regelrecht kauft und bezahlt. In Wirklichkeit besteht aber ein Wesens-Unterschied überhaupt nicht und ein technischer Unterschied nur insofern als das konstruktive Verfahren der Zahlungsleistung durch vertraglich geregelten Zusatz-Export einen Vorgang vereinfacht der sonst wesentlich komplizierter ist. Auch im freien Handelsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz erhält der deutsche Exporteur den Gegenwert seiner Ware in Reichsmark, obwohl der schweizerische Empfänger sie in Francs bezahlt und umgekehrt.
Der Unterschied ist lediglich der folgende: Bei freiem Handels- und Zahlungs-Verkehr muss der zur Francs-Zahlung verpflichtete Deutsche am Markt Francs kaufen, nicht etwa effektive Francs in Banknoten oder gar in Hartgeld, sondern Forderungen die auf Francs lauten und die durch Guthaben bei irgend einer schweizerischen Bank dargestellt werden. Solche Guthaben bestehen aber nur insoweit wie Deutschland sie sich zuvor durch sichtbare oder unsichtbare Exporte, unsichtbar im weiten Sinne unserer obigen Darlegungen, verschafft hat. Was der Deutsche in Wahrheit kauft sind also nicht eigentlich Francs, sondern ist der Gegenwert eines deutschen Exports den irgend eine schweizerische Instanz bereit ist gegen seine, des Deutschen eigene Schuld, aufzurechnen.
Die Francs die der schweizerische Gläubiger schließlich erhält, werden ihm faktisch nicht vom deutschen Schuldner, ja überhaupt von keinem Deutschen gezahlt, sondern von einem Schweizer und zwar von demjenigen oder dessen Bank zu dessen Lasten jener deutsche Export erfolgt und damit jene auf Francs lautende Forderung entstanden ist, die der deutsche Schuldner am Devisenmarkt zwecks Verrechnung mit seiner eigenen Francs-Schuld angekauft hat. Der Vorgang kompliziert sich unter Umständen dadurch, dass der Export nicht notwendig nach der Schweiz gegangen zu sein braucht, sondern auch nach einem Lande erfolgt sein kann dem die Schweiz ihrerseits verschuldet ist in welchem Falle ein trianguläres Verhältnis entsteht.
In jedem Falle aber bleibt es bei der Eigenart der internationalen Zahlung deren Charakteristikum es ist, dass jedes Land in seiner eigenen Währung zahlt und empfängt und dass das was am Devisenmarkt gehandelt wird lediglich eine Art Verrechnungs-Marke ist. Sachlich besteht also zwischen der Zahlung im freien Verkehr und dem bei der deutschen Transfer-Regelung gewählten konstruktiven Verfahren lediglich der Unterschied, dass bei dem letzteren die zu verrechnenden Exporte im Moment der Schulden-Regulierung nicht bereits erfolgt sind, sondern jetzt erst und zum ausgesprochenen Zweck der Regulierung vorgenommen und sofort auf die einfachste Weise ohne Inanspruchnahme des Markts verrechnet werden. Im übrigen bleibt alles beim alten; Deutschland zahlt in diesem wie in jenem Falle in Reichsmark, das Gläubiger-Land wird in diesem wie in jenem Falle in seiner eigenen Landeswährung befriedigt. Wenn sich aber auch am Wesen des Zahlungs-Vorgangs gar nichts und an seiner Technik nur sehr wenig ändert, so ändert sich um so mehr an seiner wirtschaftlichen Tragweite und zwar sowohl in kommerzieller wie in valutarischer Hinsicht.
Kommerziell bedeutet die Ersetzung des freien durch einen regulierten auf staatlichen Abmachungen beruhenden Exports, dass das zahlungspflichtige Deutschland dem die Fazilitäten der echten unsichtbaren Ausfuhr heute nicht zu Gebote stehen in Exportware zahlen kann, ohne sich durch währungs- und handelspolitische Schikanen behindert zu sehen.
Valutarisch entgeht Deutschland der Notwendigkeit zum Zwecke der Zahlungsleistung in Ware sein Preisniveau so zu senken, wie es erforderlich sein würde wenn es zwecks Unterbringung der Ware mit den devalvierten Währungen gewisser Länder in Wettbewerb treten müsste; denn es würde in einem solchen Wettbewerb zum mindesten gegenwärtig nur dann hinreichend exportfähig und damit zahlungsfähig werden, wenn es zuvor das üble Beispiel jener Länder befolgte und die innere Kaufkraft des Landesgeldes ebenfalls betrügerisch erhöhte, was sich nach außen in einer entsprechenden Senkung der Exportpreise äußern würde.
Man kann aber keinem Lande zumuten unter Anwendung betrügerischer Mittel zu zahlen. Auch wäre der Erfolg einer deutschen Devalvation noch keineswegs sicher denn es bestünde die Möglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit, dass die bereits auf der schiefen Bahn befindlichen Länder einer durch Devalvation bewirkten Verschärfung der deutschen Konkurrenz auf dem Weltmarkt mit einer weiteren Abwertung ihrer Währungen oder mit Repressalien anderer Art begegnen würden.
Sonach bleibt Deutschland, wenn es halbwegs geldehrlich bleiben andererseits aber die Geldehrlichkeit nicht bis zum wirtschaftlichen Selbstmord treiben will, heute keine andere Wahl als die Beschränkung der Zahlungen auf den Umfang des Aktiv-Saldos seiner Handelsbilanz oder die Verbesserung dieser Bilanz auf dem mit der Schweiz und Holland vereinbarten Wege des planmäßigen Zusatz-Exports. Es sei denn, dass sich demnächst die Möglichkeiten seiner unsichtbaren Ausfuhr dadurch erweitern, dass die normalen Kredit-Beziehungen zwischen ihm und dem Auslande Platz greifen wie sie früher bestanden haben und wie sie für jedes im Weltverkehr stehende Land die notwendige Ergänzung des sichtbaren Außenhandels bilden.
Quelle: Lansburgh, Alfred. „Die Bank“, Heft 1, 1934, Seite 81-87
https://zenodo.org/record/5115892 (hier nur in unbearbeiteter Rohform von Jan Greitens zur Verfügung gestellt)