Das alte Jahr ist nun bereits ein paar Wochen um und jeder sollte eigentlich inzwischen seine guten Vorsätze beerdigt haben. Somit ist es wieder an der Zeit ein wenig zum normalen Alltag zurück zu kehren. Aber halt! Der brave deutsche Steuerbürger, muss ja nun so ganz langsam an die Einkommenssteuer denken.
Dies mag den einen oder anderen irritieren, den wir haben ja dies Jahr bis Juli noch hin und man kann dies natürlich noch ein wenig vor sich hin schieben. Dies hat aber zwei Nachteile! Zum einen ist es nicht gut belastende Dinge unnötig vor sich hin zu schieben, zum anderen bekommen zumindest die meisten Arbeitnehmer Geld vom Finanzamt zurück. Wieso also länger warten, bis es zurück aufs Konto kommt? ;)
Genug Motivation um sich mit der Versteuerung von P2P-Krediten zu kümmern? Dann widmen wir uns einmal dem Thema heute! Bitte bedenkt wie immer, dass ich kein Steuerberater bin und diesen auch nicht ersetzen kann. Ihr handelt also auf eigene Faust und es obligt auch Euch das hier vorhandene genau zu prüfen!
Allgemein
Betrachten wir zunächst einmal die allgemeine Sachlage. Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und einen Kredit vergibt und dafür Zinsen bekommt, erhält Erträge aus Kapital. Diese sind leider hier eben steuerpflichtig und entsprechend geht leider jedes Jahr ein Teil des Depots an den deutschen Fiskus.
Hierbei handelt es sich grob gesagt um 25% + Soli + Kirchensteuer. Lasst uns daher einmal aus Gründen der Einfachheit vorstellen, dass wir ausschließlich Kapitalerträge aus P2P bestreiten und auch nie in einer Glaubensgemeinschaft eingetreten sind.
Zunächst gilt es einmal die Gewinne aus Kapitalerträgen zu ermitteln. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, ob es sich um
a) Zinsen
b) vorzeitige Zinsen
c) Zinsen aus Rückkäufen
d) Gewinne durch Kreditverkäufe
e) Werbeprämien
handelt. Aus Sicht des Fiskus handelt es sich dabei alles um Erträge aus Kapital. D.h. in welchem Kontext die Zinsen uns zugegangen sind, spielt erst einmal keine Rolle. Der Verkauf eines Kredits zu einem Gewinn, bedeutet das wir eben das Delta aus Kauf und Verkauf als Kapitalertrag anrechnen müssen. Und gab es einen Werbeboni für Freunde oder irgendwelche anderen Kampagnen, sind es auch ganz normale Erträge.
Dies ist erstmal eine sehr gute Nachricht, da es die Sache wesentlich vereinfacht. Gehen wir nun davon aus, dass wir im letzten Jahr 1000 € an Kapitalerträgen durch P2P erwirtschaftet haben. Sofern dies die einzigsten Erträge sind, gibt es erst einmal eine gute Nachricht! Pro Nase gibt es bei uns 801€ Freibetrag. D.h. es bleiben lediglich 199€ an Erträgen übrig, die wir besteuern müssen.
Davon gehen 25% als Abgeltungssteuer weg. Dies entspricht also 49,75€! Multiplizieren wir diesen Betrag mit 5,5%, erhalten wir den Solidaritätsbeitrag. Dieser entspricht also 2,73 €. Summieren wir die beiden Werte zusammen erhalten wir 52,48 € was wir als Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt haben. Insgesamt würden uns somit 947,51€ nach Steuer erhalten bleiben.
Sollte der Freibetrag bereits durch Spareinlagen oder Aktien ausgenutzt sein, so würden uns von den 1000€ nur noch 736,25€ verbleiben. Soviel also zum Thema, dass Kapitalanleger keine Steuer zahlen.
Übrigens viele der P2P-Plattformen liegen zwar innerhalb der EU, aber außerhalb von Deutschland. Da nur inländische Unternehmen die Steuer automatisch an den Fiskus abführen, obligt es unserer Aufgabe ausländische Kapitalerträge anzugeben und zu versteuern. Dies würde ich auch dringend raten und man sollte die Behörde nicht für so blöde halten, dass man in 10 Jahren von Mintos einen Geldbetrag aufs Konto überführt ohne das diese das merken und unangenehme Fragen stellen.
Wer also P2P-Kredite aus dem Ausland nutzt, hat sofort einen kleinen Nachteil: Er ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und kann diese nicht einfach auslassen. Die gute Nachricht ist, dass viele Arbeitnehmer und Selbstständige ohnehin jedes Jahr eine Erklärung abgeben, da sie Geld wieder bekommen. Tut man dies, ist der zusätzliche Aufwand sehr überschaubar.
Mintos
Die entsprechenden Zinsen zu ermitteln ist bei Mintos sehr einfach, da man hier für Deutschland eine Art Steuerbescheinigung erhält. Man sollte im Hinterkopf behalten, dass dies nicht bedeutet, dass Mintos für uns die Steuer abgeführt hat, sondern nur darüber bescheinigt, was wir für Erträge im jeweiligen Steuerjahr hatten.
Hierfür logt man sich bei Mintos ein, klickt auf seinen Namen und wählt „My Account“ aus. Man landet in seinen Einstellungen und wählt den unteren Menupunkt „Tax Report“ aus.
Hier wählt man nur noch „Germany“ aus und sendet die Anfrage ab. Der Erhalt wird bestätigt und darauf hingewiesen, dass man in kürze eine E-Mail erhält. Dies war bei mir normalerweise immer nach einer Stunde der Fall. In der Mail sind dann die Erträge aufgelistet:
Summiert man diese Werte nun auf, erhalten wir 217,81 € und somit die für mich zu versteuernden Beträge.
IUVO
Bis gestern als ich es aufgerechnet habe, war dies bei Iuvo ein wenig komplizierter und man musste mit seinen Kontoauszügen arbeiten. Genau heute haben sie aber eine neue Funktion implementiert, die es dann wesentlich komfortabler macht.
Wir loggen uns auch hier an, klicken auf „Account Statement“ im Hauptmenü. Dort wählen wir nun den Berichtszeitraum aus. Dieser liegt für das letzte Jahr eben vom 1.1.2018 bis 31.12.2018. Transaktionen müssen nicht ausgewählt werden. Wir klicken einfach wie früher auf „Filtern“ und erhalten folgende Übersicht:
Ich habe hier also 31,32 € Erträge im letzten Jahr gesammelt, die es zu versteuern gilt. Ganz unten gibt es übrigens noch einen Knopf um sich einen Bericht als PDF herunter zu laden.
Ähnlich wie auch bei der Mail von Mintos, bekommen wir hier die einzelnen Erträge aufgelistet. Der Primärmarkt und Sekundärmarkt sind beide einzelnd aufgelistet. Für Deutschland interessiert es uns aber nicht weiter, so dass wir alle Werte aufsummieren können.
Grupeer
Hier finden wir die Information für die Steuer direkt auf der „Overview“-Seite unter den Knopf „Income Statement“.
Da das Datum bereits vorselektiert ist, können wir einfach auf „Download“ klicken und erhalten ein recht simples PDF. Trotzdem sind alle nötigen Informationen darin enthalten:
Es fallen hier also Erträge in Höhe von 5,06€ an.
Bondora Cash & Grow
Dort wird es nun besonders interessant. Bitte bedenke, dass dies nur für Cash & Grow gilt und nicht für deren regulären Kreditmarkt. Normalerweise vergibt man wie bei Mintos einen Kredit und erhält dafür im Rahmen der Raten Zinsen gut geschrieben. Diese stehen einen dann weiter zur Verfügung, z.B. um diese in einem neuen Kredit zu investieren. Die Steuer greift in dem Moment in dem einen die Erträge „zugegangen“ sind und man über sie verfügen kann. Dies wäre z.B. der Fall, wenn man diese bei Mintos auf dem Guthabenkonto hat und dann per SEPA überweisen kann.
Bei Cash & Grow handelt es sich aber um eine Art Sparkonto. Wir können zwar sehen, welcher Betrag sich auf dem Konto befinden, können aber nicht darüber verfügen. Dafür müssen wir erst Geld vom Cash & Grow auf das reguläre Konto schieben und erhalten dann erst die Zinsen gut geschrieben.
Wer sein Geld auf Cash & Grow liegen lässt und nichts entnimmt, fällt auch nicht unter die Steuer. Wer ein Sparbuch von früher kennt, wird den Effekt auch kennen. Nur wenn man stempeln ging, erhielt man auch die Zinsen. Zugegeben der Spareffekt lohnt sich erst bei größeren Beträgen, sollte aber problemlos argumenativ beim Finanzamt durchkommen. Immerhin geht für sie nichts verloren, da sie es lediglich später erhalten.
Fremdwährung
Grundsätzlich ein Problem hat jeder, der nicht in Euro handelt, sondern auch in Fremdwährungen. Hier steht dann einiges an Arbeit an. Den die Steuer muss in Euro abgerechnet werden. Dies bedeutet, dass ihr alle Zinserträge ermitteln müsst und mit den Tageskursen in Euro umrechnen müsst. Dies kann gerade bei größeren Portfolios schnell in Arbeit auswuchern, gerade wenn man nicht ein ausgeprägter Excel-Warrior ist.
Dies ist auch der Grund, wieso ich für ein paar Euro mehr, nicht in russische Rubel oder geogrische Lari investiere. Der zusätzliche Aufwand lohnt sich bei den Beträgen nicht. Einige Leute scheinen einfach zum Jahresende die Werte umrechnen. Dies ist aus meiner Sicht aber nicht ganz korrekt und könnte das Ergebnis gerade bei starken Kursschwankungen arg verwässern. Mein Tipp daher: Lasst es bleiben und bleibt bei Euro!
Verluste
Bei Aktien hat es sich herum gesprochen, dass man Verluste bei Aktien gegen die Gewinne rechnen kann. Gerade wenn man Gewinne hat, ist dies natürlich eine schöne Sache, dass der Fiskus sich ein wenig an seinen Verlusten beteiligt und man somit auch wesentlich offensiver ins Feld ziehen kann. Dies geht aber eben nur bei gleichartigen Produkten.
Obwohl Kredite Kapitaleträge sind, können wir Verluste hier nicht einfach gegen Gewinne aus Aktien dagegen rechnen. Aber wie sieht es mit Gewinnen aus P2P aus? Hätte man mich vor einem Jahr gefragt, hätte ich klar geantwortet, dass dies nicht möglich ist und man auf den Verlusten sitzen bleibt. Aber es gab ein interessantes Grundsatzurteil: http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2018/01/09/verluste-aus-dem-ausfall-von-darlehensforderungen-sind-steuerlich-abzugsfaehig/
Bei diesem ging es ursprünglich um private Darlehnen. Also eher darum, was man innerhalb der Familie vergibt. Aber genau darum handelt es sich bei P2P teilweise eben auch. Somit versuchen dieses Jahr einige Mutige dem Finanzamt auf der Grundlage zu erklären, dass diese sich eben auch auf ausgefallene Kredite beteiligen sollen. Da ich selbst keine Verluste habe, beobachte ich es interessierte von der Seitenlinie aus und wollte Euch dies auch nicht vorenthalten.
Wichtig ist, dass der Kredit endgültig ausgefallen ist. Nicht einfach nur als „Default“ markiert, sondern das Inkassoverfahren endgültig eingestellt wurde und die Forderungen verloren sind. Läuft das Inkassoverfahren noch und verschleppt sich, hat man Pech und muss abwarten. Wer also solche Kredite besitzt, sollte sich weitergehend bei seinem Steuerberater informieren und auf den Sachverhalt aufmerksam machen!
Fazit
Die Versteuerung von P2P wirkt nur Anfangs ein wenig abschreckend. Hat man sich aber erst ein wenig damit befasst und weiß, wo man etwas findet, ist es recht simple und auch schnell erledigt. Abschließend brauchen wir nur noch alle so erfassten Einkünfte aufführen. Eine Software wie WISO erlaubt es uns die einzelnen Positionen einzutragen und summiert es sogar für uns auf.
Das Ergebnis muss dann bei der Steuer in der Anlage KAP nur als Zeile 15 „ausländische Kapitaleträge“ erfasst werden. Ansonsten ist es eben auch keine besondere Hexenkunst. Vereinzelt gibt es Berichte über Finanzämter, die merkwürdige Fragen dazu stellen. Ich persönlich habe solche Erfahrungen bisher nicht gemacht und wüsste auch nicht, warum sie sich querstellen sollten. Im Gegenteil! Wir melden ihnen Einkünfte von denen sie noch gar nicht wussten und sie sich entsprechend freuen werden. Gibt es Nachfragen, schicken wir entsprechenden Bericht als Anlage zu.
Wer nun ein wenig traurig schaut, dass sein Betrag für die Rückzahlung durch P2P-Erträge sinkt. Seht es positiv! Bisher gebt ihr dem Finanzamt einen günstigen Kredit und bekommt ihn im Schnitt erst Mitte des Jahres zurück. Je mehr Erträge ihr beim P2P habt, umso länger könnt ihr damit arbeiten und zahlt erst am Ende des Jahres die Steuer. Pardon, Mitte des darauf folgenden Jahres ;)
Es handelt sich hierbei nicht um eine Beratung! Für Steuerfragen solltet ihr einen Profi kontaktieren. Hierbei handelt es sich nur um einen Bericht wie ich bei der Steuer vorgehe und von welchem Punkt aus man bei seiner eigenen Steuererklärung beginnen kann. Eine abschließende Beratung kann nur durch einen Fachmann erfolgen und nicht durch jemanden der nur ein paar Semester Steuern hatte ;)