Der deutsche Bundestag lud gestern Experten, um die Regulierung von Bitcoin, Blockchain und Kryptowährungen zu erörtern.
Die FDP-Fraktion fordert klare Richtlinien, nur so könne man das Potential der Blockchain-Technologie ausschöpfen.
Martin Fries von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München sieht bei der Bitcoin-Regulierung Komplikationen mit der Datenschutzverordnung als ein entscheidendes Problem.
„Im Kern gehe es darum, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) ein Recht auf Vergessenwerden statuiere, während DLT-Technologien im grundsatz ein lückenloses Gedächtnis hätten. Zwar gelte die DSVGO nur für personenbezogene Daten, doch sei ein solcher Personenbezug bei Finanztransaktionen regelmäßig herstellbar. Das Dilemma lasse sich nur auflösen, wenn man entweder das geltende Datenschutzrecht lockere oder die Blockchain-Technologie entsprechend anpasse.“
Katharina Gera erkannte andererseits das Potential, das von der Transparenz der Blockchain ausgeht.
Eric Romba gab zu bedenken, dass man Blockchain nicht auf Kryptowährungen reduzieren dürfe. Bitcoin sei lediglich ein erster Anwendungsfall gewesen.
Der Bericht schliesst wie folgt:
„Es ergäben sich mannigfaltige Anwendungsfälle. Neben der Finanzwirtschaft spiele das Thema im Bereich Mobilität, Infrastruktur, Energie und Immobilien eine Rolle. Er [Eric Romba] vertrat die Auffassung, Deutschland brauche weder ein DLT-Sonderrecht noch ein DLT-Gesetz, aber Rechtssicherheit. Gerade auch in steuerlicher Hinsicht gebe es dafür ein großes Bedürfnis“