Nach dem NetzDG kommt der nächste Skandal: Das Bundeskriminalgesetz, genauer §89, schränkt unsere Grunderechte weiter ein!
Hier der Gesetzestext im Wortlaut:
Quelle: buzer.de
Geltend ab 25.05.2018
Für mich sieht das nach einer Anpassung von deutschem Recht an den Lissabon Vertrag aus:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendungverursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern
Quelle: Erläuterungen zur Charta der Grundrechte(des Lissabon Vertrages) - pdf