Mit der Vorbereitung der Steuererklärung für 2018 war es schon komisch, wo man zum ersten Mal Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen geltend machen will. Wie geht das eigentlich?
Schließlich will ich gewappnet sein, wenn das mit meinem Glauben an den Bitcoin hinhaut, und ich eventuell mal eines schönen Tages eine ordentliche Stange Geld wieder in FIAT-Währung zurücktausche, die ich dann aus Osteuropa (Bank der Handelsbörse Bitstamp) überwiesen bekomme.
Kurz Google befragt: Es ist die Anlage SO, die man benötigt, wo man sein privates Veräußerungsgeschäft eintragen kann. Das habe ich auch gemacht, denn ich bin lieber von Anfang ehrlich. Auch wenn Anonymität in der Blockchain geschätzt wird, darf man nicht vergessen, dass man sehr wohl die Besitzer eines Coins bzw. seine gespeicherten Adressen nachverfolgbar sind. Und der Börsen-Kontobesitzer hat sich auch zu identifizieren. Verschleierung also denkbar, aber wie wäre die hohe Überweisung aus Osteuropa zu erklären?
Übrigens zur Erinnerung bzw. für die, die es nicht wissen: Nach aktuellem deutschen Steuerrecht sind Veräußerungsgewinne erst ab einer Freigrenze nach 600€ steuerpflichtig (persönlicher Steuersatz). Nach einer Haltedauer von einem Jahr dann aber STEUERFREI.
Also: Wer auch an die Story von Bitcoin oder Botcoin Cash festhält, wartet einfach noch einige Zeit und hat dann ein gutes Gewissen dem Finanzamt gegenüber.