Ich teile hier heute wieder mit euch eine Umfrage des Instituts welches sich um die Evaluierung des CanG kümmert.
Die Umfrage ist auch für Nichtkonsumenten gedacht und kann genutzt werden, um Kritisch mit uns Hanffreunden ins Gericht zu gehen.
Als Angehöriger eines Konsumenten wird man auch abgeholt in manchen Fragen. Probleme werden angesprochen und können aufgezeigt werden.
Die Umfrage hat bei mir etwa 5-10 Minuten gedauert und war einigermaßen Einfacher Natur.
Ich bedanke mich bei allen Mitmenschen die mitmachen! Das hilft ja auch Allgemein weiter ein gutes Bild der Realiät zu bekommen.
Fragen könne ihr hier gerne unverbindlich freilich stellen, aber so viel weis ich auch nicht wahrscheinlich mehr wie ein anderer.
Liebe Grüße
Sascha Pürner
Leider kann ich den Link aus der Videobeschreibung nicht direkt teilen. Aber in der Videobeschreibung unter diesem Link wird man Fündig werden können.
Haftungsausschluss für Hanfanbau (Deutschland)
Wichtiger Hinweis:
Der Anbau von Cannabis in Deutschland ist seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) unter bestimmten Voraussetzungen legal, jedoch streng geregelt. Die folgenden Informationen und Hinweise zum Anbau von Hanfpflanzen dienen ausschließlich der allgemeinen Information, Bildung und Dokumentation privater, nicht-gewerblicher Tätigkeiten im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze.
Keine Rechtsberatung:
Diese Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuell geltenden Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Gesetzesänderungen, regionale Abweichungen und behördliche Auslegungen können jederzeit erfolgen.
Haftungsausschluss:
Der Autor / Betreiber dieser Inhalte übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus dem Nachbau, der Nachahmung oder der Anwendung der dargestellten Informationen ergeben. Insbesondere wird keine Haftung für Zuwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Cannabisgesetz (CanG) oder andere einschlägige Gesetze übernommen.
Hinweis zum legalen Rahmen (Stand: 2025):
Der private Anbau ist für volljährige Personen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt (z. B. max. 3 blühende Pflanzen je Person).
Die Pflanzen dürfen nicht an Dritte abgegeben oder verkauft werden.
Der Anbau muss gegen unbefugten Zugriff gesichert sein (z. B. kindersicher, nicht öffentlich einsehbar).
Verstöße gegen die Auflagen können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Bitte informieren Sie sich bei einer zuständigen Behörde oder einem Fachanwalt über die aktuelle Rechtslage, insbesondere wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Vorgehen legal ist.