Ich habe nochmal des neue Papier von der Regierung gelesen aus Gründen und gesehen, das wir Kryptomenschen nun ganze 1000 Euro an Gesamtgewinn im Jahr steuerfrei haben.
Das ist Erfreulich! :-)
Weil es vielen Menschen einen kleinen Ramen zum Herumspielen gibt oder nicht? Ich meine wir brauchen uns keine Sorgen machen, das wir was Falsch gemacht haben, wenn wir mal die 100 Euro auszahlen lassen, die wir hier und dort Gut gemacht haben.
Damit ist der Spielraum größer von 600 Euro auf stolze 1000 Euro geworden. Ich glaube das da natürlich alles reinzählt an Gewinnen, also auch wenn man zum Beispiel am Aktienmarkt was gemacht hat oder?!
Aufpassen muss man trotzdem. So 1000 Euro sind auch mal schnell zusammen Versehentlich. Da kann man dann auf die Dokumentation starren und wie ich sich verwirrt fragen, wer da eigentlich durchblicken soll.^^
Ich blicke nicht durch, obwohl ich des ja mache. Aber des ist nicht so Tragisch, weil ich irgendwie alles Aufgeschrieben habe.
Hier der Text welcher die Gedanken dazu ausgelöst hat und der Link zum vollständigen Brief.
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b) Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen
53 Kryptowerte sind „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
EStG (BFH-Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 3/22, BStBl II S. 571; vgl. Randnummer 31).
Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerten
können daher Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nummer 2 in
Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG darstellen, wenn der Zeitraum
zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (für die
ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token vgl.
Randnummern 77 ff.). Die Einkünfteerzielungsabsicht ist dabei nicht zu prüfen, da sie
bereits aufgrund der Veräußerung innerhalb der Frist objektiviert vorliegt. Die Gewinne
bleiben jedoch nach § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG steuerfrei, wenn die Summe der aus
sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr erzielten Gewinne
(Gesamtgewinn) weniger als 1.000 € (bis Veranlagungszeitraum 2023: 600 €) beträgt.
Haftungsausschluss:
Ich bin KEIN FINANZBERATER und zeige hier nur meine Meinung über die Dinge. Ich möchte weder beraten noch den Anspruch auf Richtigkeit meiner Worte erheben. Bitte prüfen sie die Sachlage immer Selbst und mit Hilfe geprüften Fachpersonals!!! Ich hafte nicht für ihre Verluste oder Fehlentscheidungen aller Art. MfG Sascha Pürner