Die Nichtwähler haben bisher folgende Satzungspunkte ausgearbeitet:
Erstens:
Es ist strikt Verboten mit jeglicher Art exisitierender oder kommender Partei, oder deren Mehrzahl eine Koalition zu bilden.
Zweitens:
Wir dulden keine potentielle oder in der Zwischenzeit eintretende Wahlpflicht.
Drittens:
Jedem Mitglied der Nichtwählerpartei ist es Verboten, einer anderen Partei anzugehören, da dies den Grundsätzen der Nichtwähler im Kern widerspricht.
Viertens:
Einem Mitglied der Nichtwähler Partei ist es Verboten, jegliche finanzielle Vergütung für dessen Parteiarbeit seitens Staat und dessen Institutionen außerhalb der in der Satzung genannten Spendenausnahmen anzunehmen.
Fünftens:
Jedem Mitglied der Nichtwählerpartei ist es absolut Verboten Spenden jeglicher Art anzunehmen! Ausgeschlossen davon sind mit Beleg öffentlich und für jeden Bürger Deutschlands zugänglich zu machende Umkostenabrechnungen für die Parteiarbeit der Nichtwähler!
Sechstens:
Jegliche Zuwiederhandlung der Satzungspunkte hat den sofortigen und unwiderruflichen Ausschluss aus der Partei der Nichtwähler zur Folge.
Das oberste Ziel der Nichtwähler ist es, den Altparteien, die von uns Nichtwählern geraubte Stimme zu nehmen!
Anmerkungen des Pressesprechers der Nichtwähler (Sascha Pürner):
Ich habe diese Punkte nicht alleine ausgearbeitet. Bereits nach einem Tag, sind wir mindestens zu Zweit! Weswegen eine Nennung der Mehrzahl an ausgearbeiteten Punkten und Vorstellung weiterer Inhalte ab Heute als Legitim anzusehen sind. Weitere Vorschläge für eine treue Satzungsvorlage nach Vorbild des Verhaltens von uns Nichtwählern sind Willkommen.