Aber immerhin (noch) nicht die Begnadigungsanfrage. :-)
Ich darf also weiter zahlen, bis das Gesetz, falls es Fertig wird, Fertig ist und ich dann eventuell meine Begnadigung in der Sache des Verbrechens von mir, gegen den Hanf und damit den Staat bekommen könnte.
Wahrscheinlich bin ich dann auch Fertig mit meiner Zahlerei, bis ich die Begnadigung bekommen habe.^^
Hihi, was ein Witz alles.
Naja, hiermit Zwischenberichtet.
Ich empfehle jedem der eine kleine Hanfstrafe hat und die Bedigungen für die Begnadigung erfüllt auch einen solchen Antrag Formlos bei seinem Gericht einzureichen. :-)
Liebe Grüße
Sascha Pürner