an mich
Sehr geehrter Herr Pürner,
Ihre Mail habe ich erhalten und auch der begonnene Antrag auf Gebührenbefreiung ist bei mir eingegangen.
In dem Antrag haben Sie jedoch lediglich den Kopfbogen mit Ihrem Namen, dem Geburtsdatum und der Anschrift ausgefüllt.
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, müssen Sie auf dem Antrag ankreuzen, welche Leistungen bzw. welches Einkommen Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums Ihres vorherigen Personalausweises bezogen haben (innerhalb der letzten 10 Jahre).
Außerdem müssen Sie auf dem Formular angeben, welche weiteren Gründe bestehen, die eine Bedürftigkeit im Sinne des § 1 Absatz 6 PAuswGebV begründen.
Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist. Eine Bedürftigkeit im Sinne von Satz 1 liegt nicht schon dann vor, wenn Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bezogen werden.
Ihrer Mail vom 06.05.2026 haben Sie einen Bewilligungsbescheid von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, beginnend im Mai 2026, beigefügt. Dieser allein wäre also nicht ausreichend.
Zudem fehlt bei Ihrem Antrag Ihre Unterschrift.
Wenn man nur die Geschichte hinter dem Zettel kennen wuerde, nur diesem einem Zettel der letzten Wochen.... :-)
Ja das nicht so Witzig ich zu sein wie man da oben sieht.
Aber Tauschen will ich auch net meine lieben Mittrockennasenaffen, so ist das auch nicht.^^
Salve
Alucian