Ich hatte ja auf die Ablehnung mit der Begründung ich hätte eine weitere Straftat im Fall meines Verstoßes gegen das damals noch gültige BTMG in Sachen Hanfanbau in meiner Wohnung geantwortet, das ich mir nicht Bewusst bin, welche andere Straftat das gewesen sein soll.
Nun die Antwort war, das es garkeine weitere Straftat gegeben hätte, aber im Rahmen des Falles das CanG nicht zutreffen würde.
Des macht mich schon ein bisschen Verrückt inzwischen.
Weil ich habe ein gute Gedächtnis glaube ich und Bilder habe ich auch noch von dem Fall, hier auf der Blockchain habe ich den Anbau berichtet zu der Zeit...
Da war eine Pflanze in voller Blüte gestanden, viel viel Kleiner als jede Pflanze die jetzt bei mir blüht. Da waren auf keinen Fall mehr wie 50 Gramm drangehangen. Selbst mit Stengel nicht.
7 kleine Babypflanzen hatte ich in der Vegikammer. Die ist 0,11 Qm2 groß gewesen, der Anbauraum 0,22 Qm2.
Ansonsten gibt es zu dem Fall nichts zu sagen, weil nichts weiter Phase war. Kein Handel, keinerlei Weitergabe, Nichts.
Das war der Fall über den ich mich so Beschwert hatte, für ein Verbrechen ohne weitere Beteiligte bestraft zu werden...
Naja, ich lasse mich so auf jeden Fall nicht abspeisen aus meiner geliebten Heimat in Bayern.
Jetzt fodere ich eben noch mal die Akte an. Ich will das jetzt ganz genau wissen.
Mir geht es um das Prinzip!
Ich traue mich wetten, das sehr viele solche Fälle wie meiner abgespeist werden und viele einfach aufgeben...
Ich gebe nicht auf. Wo sind wir denn dann da?^^ Ich hätte gerne mein Recht. Wenns um meinen Arsch geht, ist der Staat ja auch immer sehr Schnell und wie schon beschrieben Vorurteilig dabei mich zu Verurteilen.
Salve
Sascha