BlockWorkOrange e.G.
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Firma, Rechtsform und Sitz
(1) Die Genossenschaft führt die Firma BlockWorkOrange e.G.
(2) Sitz der Genossenschaft ist Berlin.
(3) Die Genossenschaft ist in das Genossenschaftsregister einzutragen.
§ 2 Zweck der Genossenschaft
(1) Zweck der Genossenschaft ist Forschung, Entwicklung und Herstellung von Heimcomputern und Software, die Förderung der wirtschaftlichen und technischen Interessen ihrer Mitglieder sowie die Verbreitung von Wissen im Bereich zeitkettenbasierter Systeme und dezentraler Technologien.
(2) Die Genossenschaft verfolgt dabei gemeinnützige Forschungsziele im Sinne ihrer Geschäftsphilosophie (siehe § 3). Sie kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Satzungszweck zu dienen.
§ 3 Firmenphilosophie / Leitbild (Kurzfassung)
(1) BlockWorkOrange e.G. verpflichtet sich zu Offenheit, Transparenz und wissenschaftlicher Redlichkeit. Entscheidungen erfolgen nachvollziehbar, dokumentiert und in bester Absicht für die langfristige Integrität öffentlicher Zeitkettenforschung.
(2) Grundprinzipien: Open-Source-First (sofern nicht zwingende Gründe dagegensprechen), nachvollziehbare Dokumentation, möglichst niedrige Eintrittsbarrieren, faire Verteilung von Rechten und Pflichten unter den Mitgliedern, nachhaltiges Ressourceneinsatzdenken.
(3) Näheres zur Umsetzung (z. B. Open-Source-Lizenzen, Patentstrategie, Forschungsdatenpolitik) regelt die Mitgliederversammlung durch Geschäftsordnung oder gesonderte Beschlüsse.
§ 4 Geschäfts- und Geschäftsjahr
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (oder: Beginn 1. April — ersetze bei Bedarf)
(2) Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister und endet am [Datum einsetzen].
II. Mitgliedschaft