Sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, ist in Deutschland noch jedem selbst überlassen. Manchmal werden jedoch Angehörige vor diese schwierige Entscheidung gestellt.
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Organspende - unter Betroffenen ist das Ja dazu fast einhellig
Wohl in keinem anderen Fall wird die Aussage "Der Standpunkt ändert die Ansicht" so zutreffend sein wie in dem Fall, in dem ein absoluter Gegner von Organtransplantationen plötzlich direkt oder indirekt mit der Notwendigkeit einer solchen lebensrettenden Operation konfrontiert sein wird.
Dies sollte für jeden Grund genug sein, sich diesem Thema nicht nur oberflächlich anzunehmen, sondern nach Möglichkeit, vor einem Ja oder Nein, alle Seiten zu betrachten.
Es wird immer eine Gewissensentscheidung bleiben, sich bereits zu Lebzeiten für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Für Hinterblieben dürfte diese Entscheidung jedoch noch wesentlich schwerer sein. Leidtragende werden jedoch immer die sein, die ihren Platz auf der Warteliste durch ihr Versterben freigeben werden.
Wer sich selbst in dieser Situation wiederfindet, würde schließlich auch, falls es ihm seine Religion nicht ohnehin untersagt, darauf hoffen müssen, dass sich möglichst viele für eine Organspende entschlossen haben.
Auch ein Nein zur Organentnahme lässt sich jederzeit vertreten
Es ist leider so, dass selbst im medizinischen Bereich für die Wiederherstellung der Gesundheit ein Markt besteht, der dem einen Heilung und dem Anderen eine gut situierte Stellung sichert. Wie auch in anderen Bereichen geschieht auch in der Medizin, fernab der rettenden Eingriffe, manches, was als rechtswidrig sowie menschlich verwerflich anzusehen sein muss.
Sollte es weiterhin möglich bleiben, direkt oder indirekt Organe kaufen zu können, müsste dies dazu führen, den verantwortlichen Ärzten ein Weiterwirken in diesem Beruf zu verweigern und diese einer mehr als gerechten Strafe zuzuführen. Auch wenn es nur wenige schwarze Schafe in der Ärzteschaft gibt, sind die handelnden Personen in jedem Fall ausgebildete Mediziner!
Jeder hat selbst im Tod das Recht auf "körperliche Unversehrtheit", was auch niemanden genommen werden sollte. Letztendlich ist es immer eine Vertrauensache, die leider schon zu oft durch bekannt gewordene Skandale in diesem Bereich getrübt wurde.
Wer aufgrund eines gültigen Organspenderausweises in Angst leben würde, im Falle des Falles, womöglich aufgrund finanziell motivierter Fehldiagnosen, vielleicht unnötigerweise durch die Entnahme von Organen getötet zu werden, hat ein Recht darauf, jegliche Entnahme von Organen zu verweigern. In solchen Fällen empfiehlt es sich auch seiner Verwandtschaft seinen Willen schon zu Lebzeiten kundzutun. Somit entfällt für die Hinterbliebenen jeglicher Gewissenkonflikt, falls ihnen von beteiligten Ärzten - aufgrund dringend benötigter Organe - ins Gewissen geredet wird.
Gefordert sind hier Gesetzgeber und Medizinerverbände, die in den Reihen der verantwortlichen Ärzte mit eindeutigen Signalen, eine Umkehr zur Menschlichkeit bewirken müssen. Dann könnten die betreffenden Mediziner auch wieder ruhigen Gewissens an die Menschlichkeit möglicher Entscheider appelieren, um diese zu einer Organspende zu bewegen.