Die Gesetzeslage lässt viel Interpretationsspielraum - in die falsche Richtung.
Ich habe grade einen Artikel gelesen, bei dem mir die Nackenhaare hoch gegangen sind. Kar, Werbung muss gekennzeichnet werden. Da brauchen wir nicht drüber zu sprechen. Und wenn ein Blogger einen Produkttest macht und eine Gegenleistung bekommt, ist das auch ein klarer Fall.
Spannnend ist aber, dass wenn du dir etwas kaufst und merkst, dass es toll ist und dann deine Erfahrungen mit deinen Lesern teilen willst, Schleichwerbung vorliegt.
Zitat: " Es ist dabei unerheblich, was der Blogger tatsächlich beabsichtigt. Es kommt auf die objektive Wahrnehmung des Verbrauchers an. "*
Da es keine objektive Wahrnehmung gibt, ist es also reine Interpretationssache!
Einige Kollegen/innen sind schon dazu übergegangen, fast alles als Werbung zu kennzeichnen (auch wenn solche nicht beabsichtigt ist). Das sichert zwar den Blogger ab, ist für den Verbraucher aber keine Hilfe.
Da bei Steemit Geld im Spiel ist, ist hier alles werblich. Wie hälst du es mit Produkterwähnungen, Empfehlungen und Werbung? Siehst du hier noch klare Grenzen? Ich bin grade stark verunsichert.
*Hier geht es zu dem Artikel, um den es geht und aus dem das Zitat ist:
https://www.gruenderszene.de/allgemein/kennzeichnung-werbung-influencer
Liebe Grüße
Anke