Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Zuerst einmal möchte ich mich für den guten Beitrag zu diesem Thema von dzone bedanken der mich dazu bewegt hat dazu kurz etwas zu schreiben.
Das Gebilde Bund, BRD, vereintes Deutschland oder auch mal Deutschland (Deutsches Reich) - man kann sich hier raus picken welcher Begriff einem grad genehm ist - „erteilt“ der genossenschaftlichen Vereinigung EU das Recht solche Verordnungen bindet abzugeben im 1992 neu geschaffenen sogenannten Europa-Artikel
Die genossenschaftliche Vereinigung EU kann nur Verordnungen, keine Gesetze, erlassen.
Wer sich darüber genau informieren möchte was diese Verordnung besagt, der kann folgenden Link
DSGVO
aufrufen
Direkter Angriff auf die freie Berichterstattung von Bloggern und „Youtubern“
Hierzu ein Video
Natürlich kann jeder über den Autor dieses Videos denken was er will, aber die sehr anschauliche Darstellung des EU-Wahnsinns spricht für sich.
Braucht man nun auch eine Einverständniserklärung von den hier gezeigten Personen?
Möchte nun z. B. ein Blogger auf eine Falschmeldung eines TV-Senders hinweisen und zeigt Bildmaterial, so ist er verpflichtet von jedem Menschen, der dort zu sehen ist, diese 27 Seiten Datenschutzerklärung einzuholen.
Freie Berichterstattung ist somit faktisch nicht mehr möglich.
Natürlich ist das auch ein glasklarer Verstoß gegen das vorläufige Gesetz [Grundgesetz]