Der Asylantrag von Mias Mörder wurde vor Monaten abgelehnt. Foto: privat
Der Scheinflüchtling aus Afghanistan erstach vor einer Woche seine Ex-Freundin Mia (†15), die sich zuvor von ihm getrennt hatte. Die Staatsanwaltschaft Landau erließ nur Haftbefehl wegen Totschlags. Diesen Fehler berichtigt nun ein Privatmensch, der Anzeige wegen (Ehren)mordes erstattet.
VON TINO PERLICK
20 Zentimeter lang war das Messer, mit dem der angeblich erst 15-jährige Abdul Mobin D. das Mädchen Mia am 27. Dezember in einem dm-Markt abgeschlachtet hat. Während Medien und Polizei die Tat schnell als „Beziehungstat“ einstuften (hat nix mit nix zu tun; kann Dir mit Max Mustermann auch passieren…), erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Totschlags.
Technisch gesehen schließt das zwar nicht aus, dass eine Verurteilung wegen Mordes erfolgen könnte, in unserem Linksstaat scheint dies jedoch schon ob der geschilderten Besänftigungsstrategie so gut wie ausgeschlossen. Ein mutiger Bürger sieht sich das nicht tatenlos an und erstattet Strafanzeige gegen den Afghanen.
„ich zeige hiermit Herrn Abdul Mobin D., gegen den laut Pressekonferenz vom 28.12.2017 bereits
auf Totschlags im genannten Fall ermittelt wird, wegen Mordes an Mia V. an“, heißt es in der Anzeige, die COMPACT vorliegt.
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