Das Freiheitsthema lässt mich seit ein paar Tagen nicht mehr richtig los. Aargh, diese Freiheit macht mich im Denken gerade richtig unfrei. Deshalb muss die.ser Post zum #freefriday von heute unbedingt noch raus. (Mittlerweile ist Samstag, so richtig fertig, war er gestern Abend doch noch nicht.
Gestern (heute am Samstag also schon vorgestern) kam ich rein zufällig am Gefängnis vorbei – und da war sie wieder die Freiheit. Naja, jedenfalls auf meiner Seite der Mauer. Ganz anders als ich es in meinem Beitrag Freiheit ist Gänsehaut zur #freiheitswoche beschrieben habe.
Es geht nicht anders, ich muss das Kant Zitat nochmal bringen und hier gleich an den Anfang stellen.
„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“
Wie ist das mit Freiheit und Gefängnis?
Na klar, im Gefängnis ist die Freiheit erstmal weg. Interessanter sind daher die Gründe die dazu führen, einem Gefangenen seine Freiheit zu nehmen.
Freiheit scheint demzufolge auch in der Gesellschaft als ein sehr hohes Gut angesehen zu werden. Nachdem es glücklicherweise in Deutschland keine Todesstrafe mehr gibt, scheint die Freiheit nach dem Leben das zweithöchste Gut zu sein, das ein Mensch besitzen kann. Insofern ist der Freiheitsentzug auch die höchste Strafe die im deutschen Recht verhängt werden kann. Die jeweilige Dauer und die Entscheidung über eine anschließende Sicherungsverwahrung, verstehe ich im Zusammenhang mit Freiheit als Abwägung, inwieweit und wie stark eine Person die Freiheit anderer beeinträchtigt hat.
Es scheint demzufolge einen gesellschaftlichen Konsens über Freiheit bzw. Gerechtigkeit im Rahmen des geltenden Rechts zu geben. Dennoch entscheiden am Ende nur sehr wenige Richter über Freiheit oder Unfreiheit und haben damit eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe.
Ein Urteil ergeht in Deutschland mit der Eingangsformel "Im Namen des Volkes".
Ich verstehe das als Manifestation des gesellschaftlichen Konsenses über Freiheit und gleichzeitig nimmt es Richtern und Justizvollzugsbeamten die persönliche Verantwortung für den Freiheitsentzug Gefangener. Würde ich als Vollzugsbeamter arbeiten und reflektiert über meine Arbeit nachdenken, wäre das für mich argumentativ eine sehr "angenehme" Legitimation meiner täglichen Arbeit.
Schlussendlich bedeutet die Eingangsformel allerdings auch, dass jeder einzelne verurteilte Straftäter auch Namen aller anderen verurteilt wird und jeder somit die Unfreiheit mitzutragen hat.
Insofern ließe sich das Eingangszitat von Kant im Rahmen des Strafvollzugs leicht umformulieren.
Die Freiheit der Anderen beginnt dort, wo die Freiheit des Einzelnen endet
Maximale Freiheit
Im Beitrag zur #freiheitswoche hatte ich versucht eine Rechnung für eine maximale Gesamtfreiheit aufzustellen. Indem jeder einen minimalen Teil der eigenen Freiheit abgibt, entsteht insgesamt eine größere maximale Freiheit, als wenn jeder sein Recht auf Freiheit maximal ausreizt.
Beim Freiheitsentzug wird diese Rechnung für mich etwas komplexer. Die Freiheit des Einzelnen wird hier sehr stark beschnitten, daher ist die Diskussion der Frage nun nicht mehr ganz so abstrakt und wird deutlich individueller. Möglicherweise auch dadurch, dass jeder ein unterschiedliches Empfinden von Recht und Unrecht hat. Bei Tötungsdelikten wird vermutlich eine größere Mehrheit ein ähnliches Empfinden haben als bei Steuerdelikten.
Irgendwie schließt sich jetzt der Kreis, wenn ich am Ende dieses Beitrags für mich zu dem Fazit komme, wie wichtig Gewaltenteilung und damit eine unabhängige Judikative für das Funktionieren einer Gesellschaft sind.
Merci fürs Lesen und so wie immer