Mein Name ist Marius Ebert, und in diesem kleinen Blogbeitrag geht es um Aktienarten. Und wenn Sie mich kennen, wissen Sie, dass Struktur in der Vermittlung von Wissen eine ganz entscheidende Rolle spielt. Das ist eine der vielen Erkenntnisse, die ich gewonnen habe, in den vielen Jahren Vermittlung betriebswirtschaftlichen Lernstoffes.
Unterscheiden nach Übertragung und nach verbrieften Rechten
Also wir müssen zunächst einmal unterscheiden in die Art der Übertragung. Da ergeben sich dann drei Aktienarten - Strukturzahl hier also 3, und nach der Art der verbrieften Rechte, und daraus ergeben sich zwei Arten von Aktien. Also sehr wichtig ist hier, dass Sie sich richtig einfädeln. Dies ist eine Unterscheidung nach der Art, wie die Aktie übertragen wird, oder ist eine Unterscheidung nach den Rechten, die die Aktie verbrieft.
Aktien nach Art der Übertragung
Und bei der Übertragung unterscheiden wir
die Inhaberaktie
die Namensaktie; manche enden auch hier und sagen: „Es sind zwei – Inhaber- und Namensaktie“; ich mache noch eine weitere Rubrik auf:
vinkulierte Namensaktie.
Sie sehen aber, dass man diese beiden Dinge (Namensaktie und vinkulierte Namensaktie) auch zusammenfassend kann. Also Inhaberaktie, Namensaktie, vinkulierte Namensaktie oder auch einfacher Inhaber- und Namensaktie.
Aktien nach Art der verbrieften Rechte
Und nach Art der verbrieften Rechte unterscheiden wir
die Stammaktie -
die Vorzugsaktie.
Stammaktie und Vorzugsaktie ist also die Unterscheidung nach den verbrieften Rechten.
Im Übrigen glaube ich, dass - wer in die Hölle will - nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht.
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Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte,
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