Wie haftet der Arbeitnehmer bei Schlechtleistung?
Also der Arbeitnehmer produziert nur Ausschuss. Kann der Arbeitgeber ihm das in Rechnung stellen? – Fragezeichen.
Arbeitgeber trägt Betriebsrisiko
Und die Antwort lautet: Nein. Nein, er kann es nicht. Und die Frage ist: „Warum?“ – Und die Antwort kommt aus der Betriebsrisikolehre. Die Betriebsrisikolehre ist eines der Fundamente unseres Arbeitsrechtes zurzeit. Das mag sich ändern.
Betriebsrisikolehre bedeutet, dass das Risiko der Arbeitgeber trägt. Davon gibt es nur ganz, ganz wenige Ausnahmen, zum Beispiel unter bestimmten Konstellationen beim Streik. Grundsätzlich trägt das Betriebsrisiko der Arbeitgeber, und deswegen macht der Arbeitgeber ja in Bezug auf den Arbeitnehmer auch ein Auswahlverfahren. Ja, er macht verschiedene Tests zum Beispiel, er macht Assessment-Center und solche Dinge, um sicherzustellen, dass er einen zuverlässigen Arbeitnehmer hat. Denn das Betriebsrisiko trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.
Also die Antwort: „Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer haftbar machen für Schlechtleistung, für Ausschuss?“ –
Antwort: Nein.
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