🇩🇪Deutschland: Kryptowährungen werden nicht versteuert, wenn sie als Zahlungsmittel genutzt werden
In Deutschland wurde die Besteuerung von Kryptowährungen festgelegt. Laut dem Dokument 📃, welches von dem Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht wurde, müssen Kryptowährungen nicht versteuert werden, wenn sie als Zahlungsmittel genutzt werden.
Kryptowährungen werden steuerlich als Äquivalent eines gesetzlichen Zahlungsmittels betrachtet, wenn sie lediglich als Zahlungsmittel verwendet werden. Dabei wird sich auf das Urteil der 🇪🇺Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2015 berufen.
Das Gericht äußert sich dazu wie folgt:
Keine Steuer auf Kryptowährungen?
“Sog. virtuelle Währungen (Kryptowährungen, z.B. Bitcoin) werden den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit diese sog. virtuellen Währungen von den an der Transaktion Beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert worden sind und keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen”.
In der EU kann die deutsche Entscheidung zu einem Präzedenzfall für andere Länder werden - zumal die EU allgemeine Regeln für die Regulierung des Kryptomarkts erarbeiten will.