Teil 1: Wie es zu dieser Maßnahme kam
Eigentlich hatte ich ja vor, möglichst nie wieder an derartigen von der Arge oder vom Jobcenter finanzierten Maßnahmen teilzunehmen oder mich zumindest, soweit es mir möglich ist, davor zu drücken. Denn alles, was ich bisher an derartigen Lehrgängen erlebt und durchgemacht habe, war oftmals eine einzige Katastrophe. Manchmal waren auch gute Dinge dabei, jedoch nützten auch diese Maßnahmen oder gute Teile von ansonsten eher schlechteren Maßnahmen nichts. Der Grund dafür lag darin, daß diese Lehrgänge einfach so ins Blaue hinein geplant und durchgeführt wurden, die Arbeitgeber, bei denen die Teilnehmer am Ende unterkommen sollten, jedoch nie gefragt und mit dazugeholt wurden. Wäre dies so gewesen, so wären manche Maßnahmen sicher garnicht erst durchgeführt worden. Andere Lehrgänge hätten die Ausrichter wahrscheinlich ganz anders aufziehen müssen.
In meinem ersten Artikel „Persönliche Vorstellung bei der Steemit Community“ hier auf Steemit habe ich ja schon das Multilevelmarketing (MLM) mit seinen Refshare- und Affiliate-Programmen erwähnt. Ich habe ebenfalls durchblicken lassen, daß, obwohl die erhofften Gewinne hier ausblieben und die Enttäuschungen hier überwogen, ich über diesen Umweg doch den Einstieg in die Kryptowährungen gefunden habe. Dies war aber nicht der einzige positive Aspekt. Da ich als chronischer Hartz-4-Empfänger nicht unbegrenzt Gelder in diverse Revshare- und Affiliate- Programme investieren konnte, suchte ich nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Ich fand diese unter anderem bei Revshares wie „Get Profit Ads“, bei denen ich durch das Anklicken von Werbung so einiges dazuverdienen konnte. Wenn ich Pech hatte waren dies lediglich 0,00000001 Cent. Hatte ich Glück, kam pro Klick auch schon mal 1 Cent zusammen. Da jedoch nicht nur „Get Profit Ads“ sondern auch die meisten anderen dieser Revshare- und Affiliate-Systeme mit der Zeit teils überaus skandalös, teils eher sang- und klanglos untergegangen sind, schaute ich mich weiter um. Ich fand hier dann Portale, die allein durch das Anklicken von Werbung lebten. Hatte ich dort Pech, kam pro Klick lediglich 1 Cent zusammen. Im Glücksfall jedoch auch schon einmal 10 Cent. Bei weiterem Umschauen stieß ich schließlich auf Systeme wie zum Beispiel Clickworker, für die ich einfachste Arbeiten im Internet erledigen konnte. Hatte ich hier Pech, so verdiente ich pro Job lediglich 10 Cent. Im Glücksfall kam dann auch schon einmal bis zu 1 Euro zustande.
Schließlich stieß ich aber auf Portale wie zum Beispiel Textbroker, wo ich gegen Bezahlung Texte schreiben konnte. Hatte ich Pech, kam hier pro Text lediglich 1 Euro zusammen. Hatte ich jedoch Glück, konnten dies auch schon mal bis zu 10 Euro sein. In manchen Fällen war dies sogar noch etwas mehr und in einem Fall durfte ich sogar eine Direct-Order im Wert von 252 Euro bearbeiten. Vielfach wurde mir aber auch schon früher gesagt, daß ich ein gewisses Talent zum Schreiben besitze, welches ich unter anderem ab 2009 dazu eingesetzt habe, um Artikel und Kommentare gegen die Fachkräftelüge im Internet zu posten. Ebenfalls auch einige Fachartikel für den Tauchsport und diverse weitere Auslassungen.
Allerdings gab es mit Textbroker nach einiger Zeit so Einiges an Problemen. So wurde ich vom Jobcenter in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit vermittelt, welche zwar nicht adäquat zu meinen Kompetenzen war, durch die ich jedoch einiges mehr an finanziellen Zuwendungen bekam als lediglich Hartz-4. Dieser Job aber war von vornherein auf ein Jahr beschränkt und lief dann aus. Wie vorgeschrieben meldete ich mich 3 Monate vorher arbeitssuchend und schließlich mit Ende meiner Beschäftigung arbeitslos. Natürlich mußte ich beim Arbeitsamt die Tätigkeit bei Textbroker angeben, da ich das Geld von dort ja auf mein Girokonto überwiesen bekam und jederzeit vom Arbeitsamt die Kontoauszüge verlangt werden konnten. Zudem bekam ich im nächsten halben Jahr weniger Arbeitslosengeld 1 als ich bis zu einem Jahr zuvor an Arbeitslosengeld 2 erhalten hatte, da sich das ALG 1 am Verdienst meines vorangegangenen Jobs orientiert hatte. Ich versuchte dementsprechend mit Arbeitslosengeld 2 aufzustocken. Und hier konnten Kontoauszüge meines Girokontos nicht nur verlangt werden, sie waren sogar von vornherein obligatorisch.
Damit begannen nun bezüglich Textbroker die Probleme. Denn mit dem Arbeitsamt sowie dem Jobcenter waren nun 2 Behörden mit meinem Fall beschäftigt, von denen beide sich zwar im selben Gebäude befanden, deren Zusammenarbeit jedoch sehr zu wünschen übrig ließ. Jede dieser Behörden hatte ihre eigene Rechnungsstelle und diverse Informationen wurden durchaus auch ausgetauscht. Jedoch wußte oftmals trotzdem die eine Behörde nicht, was die andere in meinem Fall so tat. Denn oftmals schienen die hier zuständigen Beamten oder Angestellten nur nach festgefügten Schemen zu arbeiten ohne groß nach rechts oder links zu schauen.
Insbesondere bei Arbeitgebern wie Textbroker waren diese Leute dann hoffnungslos überfordert. Denn schließlich habe ich mich dort, wie in vielen anderen Portalen, nicht telefonisch oder schriftlich beworben, sondern lediglich registriert. Sämtliche Interaktionen danach beschränkten sich dann auch auf E-Mail-Konversationen. Ich erschien bei Textbroker auch nie zu Bewerbungsgesprächen und unterschrieb auch nie einen Arbeitsvbertrag. Ich wurde nach dem Einstellen von Textbeispielen in mein Account lediglich als 4-Sterne-Autor eingestuft und konnte, so Aufträge für die ich kompetent war vorhanden waren, dann beliebig Arbeit annehmen. Entsprechend schwankte auch der Verdienst, der im Übrigen nur dann floß, wenn die Kunden bei Textbroker mit meiner Arbeit auch zufrieden waren. Weiter wollten die Behörden, daß ich lediglich 15 Stunden die Woche arbeite, damit ich dem Arbeitsamt weiter zur Verfügung stehen konnte. Und eine Bestätigung des Arbeitgebers sollte ich auch noch beifügen. Wie aber kann ich nun glaubhaft nachweisen, wielange ich pro Woche mit Textbroker beschäftigt war? Und wie genau sollte ich mir eine Bestätigung des Arbeitgebers verschaffen, obwohl ich genaugenommen ja bei keinem Arbeitgeber beschäftigt war? Selbständig bin ich jedoch auch nicht gewesen, denn schließlich habe ich stets über das Textbrokerportal gearbeitet und nicht selbständig Kunden aquiriert. Ein Gewerbeschein wurde dort ebenfalls nicht verlangt und konnte von mir dementsprechend auch nicht beigesteuert werden.
Das Ganze ging so aus, daß ich über Ausdrucke nachgewiesen habe, wieviel Geld ich jeweils im Vormonat verdient hatte. Eine Aufstockung mit ALG2 bekam ich vorerst nicht und wegen meines größeren Zuverdienstes von mehr als 252 Euro in einem Monat wurden mir auch Teile von ALG 1 nachträglich abgezogen. Auch ein mehr als sechsseitiger Bericht, in dem ich inklusive von Belegen die Arbeit bei Textbroker genauestens beschrieb und den ich sowohl an das Arbeitsamt als auch an das Jobcenter sowie an beide Rechnungsstellen weiterleitete hatte keinerlei positiven Effekt und wurde wahrscheinlich nicht weiter beachtet.
Zu guter Letzt erklärte ich dann meiner Beraterin beim Arbeitsamt, daß mir hier unnötig Steine in den Weg gelegt würden, zumal ich ja vielleicht auch über das Texten im Internet und bei Textbroker in ein adäquates Beschäftigungsverhältnis kommen könnte. Daraufhin schlug mir diese Beraterin ein Bewerbertraining bei der DEKRA vor. Ich willigte in diese Maßnahme ein und begann sie Anfang September 2017 in der Hoffnung, hier kompetent beraten und betreut zu werden. Die Arbeit bei Textbroker ließ ich dann erst einmal ruhen, da ich nun an jedem Arbeitstag der Woche während der sogenannten Präsenzphase ganztags beschäftigt war und mich auch danach während des Einzelcoachings maßgeblich auf die Überarbeitung meiner Bewerbungsunterlagen konzentrieren mußte.
Einerseits war dieses Bewerbertraining negativ, da während der Präsenzphase wieder nur die üblichen Bewerbungsmodalitäten durchgekaut wurden, die ich bereits davor in mehreren anderen Maßnahmen habe durchkauen müssen. Positiv war hier allerdings, daß ich meine Unterlagen, nachdem ich lange nicht mehr an derartigen Maßnahmen teilgenommen habe, wieder einmal auf den neuesten Stand bringen konnte. Denn schließlich ändert sich mit den Jahren auch Einiges was die korrekten Bewerbungsmodalitäten betrifft. Der weitaus positivste Aspekt aber ergab sich im Rahmen des Einzelcoachings. Denn hier kam mit der Zeit heraus, daß ich mich, nachdem ich wieder das volle ALG 2, also Hartz-4, beziehen würde, auch zum Online-Redakteur weiterbilden könnte. Ein solcher Lehrgang würde unter anderem von einem Bildungsträger namens alfatraining angeboten werden.
Warum ich dieser Maßnahme zustimmte und wie es dann weiter ging, erfahrt Ihr im nächsten Teil dieser Artikelreihe.