Strafzettel beim Einkaufen?
Sorglos einkaufen war gestern. Heute bekommt man als Kunde schnell mal einen Zahlschein über 30 Euro und mehr an die Windschutzscheibe geheftet, denn auf vielen Parkplätzen von Supermärkten oder Einkaufszentren darf man nur noch eine festgelegte Zeit parken und muss sich eine schicke Parkscheibe ins Auto legen. Es reicht schon aus, dass die Parkscheibe nicht gut sichtbar ist, oder die erlaubte Parkdauer von ein- bis zwei Stunden überschritten wurde, hier ist eine Strafe möglich.
Kommt man also nach einem stressigen Tag und vollgepackt mit seinem Einkauf zum geliebten Kraftfahrzeug, klebt oft ein Zettel von freundlichen Firmen wie Park&Control, Fairparken oder Parkräume KG daran.
Entstanden ist diese Geschäftsbeziehung aus dem Problem der Supermärkte sich ihre lästigen Dauerparker vom Hals zu schaffen. Nun wächst der Markt, was steigende Halterabfragen beim Kraftfahrtbundesamt bestätigen. Doch als Kunde ist man ja König, nicht jeder trägt den Oboluss mit Fassung, denn angesichts von 30€ Euro, die man als Trinkgeld für diesen Einkauf vorab gar nicht eingeplant hatte, ruft man lieber besser noch mal bei der entsprechenden Firma an. Im besten Fall wird Kulanz gezeigt.
Aber darf ein Supermarkt auf seinem Parkplatz überhaupt abkassieren? Auf seinem privaten Grundbesitz kann der Eigentümer natürlich tun, was er möchte, also seine Kunden genauso gut weiterhin kostenlos parken lassen.
Parkgebühren festzulegen und zu bestimmen, wie lange geparkt werden darf, ist ebenso erlaubt.
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Hier in Leipzig sind viele Supermarktparkplätze von ihren Besitzern an Firmen wie Fairparken verpachtet, man macht zusätzliches Geld und Dauerparker werden zuverlässig abgeschreckt. Immer wieder gibt es trotzdem Kunden, die keine Parkscheibe haben oder wollen, Menschen die aufbegehren und sich wehren, sei es auch auch die vielen PS zu verzichten und neue Mittel und Wege beim kostenlosen Parken zu suchen. So geschehen beim Pferd im ersten Bild. Wo soll man da auch eine Parkscheibe anbringen?