Online- und Teleshopping ist bequem und rund um die Uhr möglich. Letzteres könnte aber bald, wenn es nach den GRÜNEN geht, der Vergangenheit angehören. Nach deren Vorstellungen können Kunden in Zukunft zwar online bestellen, die Bearbeitung der Bestellung darf aber erst am Montag erfolgen. „Die Mitarbeiter müssen nicht das ganze Wochenende bereitstehen“ sagt Niedersachsen Landeschef Stefan Körner. Zudem geht es den GRÜNEN auch um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Einzelhandel und Online-Vertrieb.
Im Gegensatz zu Ländern wie die USA, dürfen in Deutschland Geschäfte nicht bzw. sehr stark eingeschränkt an Sonntagen geöffnet haben. Die sogenannte Sonntagsruhe geht auf die Weimarer Reichsverfassung von 1919 zurück. Dort heißt es in Artikel 139:
„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Mit dem Artikel 140 des Grundgesetzes wurde dieser Artikel der Weimarer Verfassung "inkorporiert" und gilt bis heute weiter.
Carlos A. Gebauer kommentiert dazu treffend:
„Würde man den Mitarbeitern von Elektrizitätswerken an Wochenenden das Arbeiten verbieten, wäre nicht nur ein robustes Signal für den Klimaschutz gesetzt, sondern auch der online-Handel an Sonntagen konsequent gestoppt. Aber dazu fehlt den Grünen wohl (noch) der Mut?“
Quellen:
https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article165268859/Gruene-wollen-Online-Handel-am-Sonntag-einschraenken.html
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1682072238765951&id=100008895728478