Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wird am 25.05.2018 wirksam. Es wird nicht leicht in diesem paragrafendschungel durch zusehen.
Was ändert sich ab den 25.05.2018?
Betreibst du eine Homepage dann muss du vieles beachten. Bei vielen Sachen, wo man es nicht vermute werden persongebunde Datein gespeichert.
- Kommentar auf ein Blog, in der Regel werden E-mail adressen und IP gespeichert
- Newsletter, speicher von E-Mailaressen zum versenden
- Social Media, diese übermitteln sogar schon beim Betreten der Website Daten an den jeweiligen Anbieter, egal ob man dort Mitglied ist oder nicht.
- Datenschutzerklärung und Impressum, ist diese aktuell und auch DSGVO konform?
- Google Analytics, hier werden auch IP gesammelt durch ein dritt Anbieter
Fotografieren ist ein schönes Hobby aber was ändert sich dort?
Vieles überall dort wo unbeteiligte auf ein Foto sind, sei es nur am Rand. Heißt es "Vorsicht Kammera!" Es ist jetzt nicht mehr so einfach "Street Photography", "Sportfotografie", Hochzeitsphotografie" oder Andere Bereiche zu machen.
Ein Beispiel Du bestellst für deine Hochzeit ein Fotograf, kann er nicht einfach drauf los knipsen. Er muss nach dem neuen EU-Gesetzt von sämdlichen Gästen eine Schrieftliche Einwillig einholen und aufbewahren.
Und die Recht am Bild?
Hier kommt glücklicherweise Kunsturhebergesetzt (KUG) von 1907 ins Spiel. Laut allgemeiner Rechsprechung hat die KUG immer Vorrang gegeben über dem Bundesdatenschutztgesetz (BDSG.
Warum ist der Normal Bürger davon betroffen?
Mit dem neuen Gesetzt werden persongebunden Datenspeicherung geregelt. Das heißt auch Digitalkameras, Smartphones und vergleichbare Geräte, können Daten speichern (Uhrzeit, Datum und GPS-daten)
Wenn ein freier Fotograf, Blogger oder der normal Bürger ein Foto machen möchte, brauch er die Einwilligung aller Person die erkennbar auf dem Foto zu sehen sein könnten. Auch von den Personen die per Zufall vorbei gehen.
Im normalem Leben ist es völlig unrealistisch. Das Foto muß nicht mal auf einer Plattform hoch geladen worden sein. Die Aufnahme selbst zählt dann als Datenerhebung und unter liegt damit dem DSGVO.
Und welche Strafen können mir drohen?
Ein ganze reihe Strafen können es sein, angefangen von Abmahnung, Untersagungen, Schadensersatzforderungen und Bußgelder. Bußgelder können bis zu 20 Mio Euro verhängt werden und das ist kein Witz. Sollte es sich weiter so herumsprechen werden unser Anwält und Gericht viel zu tun haben.
Ein kleiner Trost
Alle Fotos und Veröffendlichung vor dem 25.05.2018 fallen nicht unter dem neuen DSGVO.
Was machen wir jetzt Abwarten oder alles verändern?
Die DSGVO ist zu allgemein, um alle konkreten Schritt für die Anpassung von Websites oder Blogs vorzunehmen. Die kommende ePrivacy Verordnung wird da mehr konkrete Dinge bringen, auch wenn es sicher danach ebenfalls noch Klärungsbedarf durch Gerichte geben wird.
Dennoch sollte man schon aktiv werden und sich mit den neuen Grundlagen der Datenverarbeitung in der EU anfreunden. So z.B. mit dem Gebot der Daten-Minimierung. Je weniger personebezogene Daten man in Zukunft sammelt, umso weniger Aufwand hat man.
Die folgenden Fragen sollte man sich schon mal durch den Kopf gehen lassen:
- Welche Daten sind wirklich wichtig und notwendig?
- Wie und wo werden diese verarbeitet?
- Welche Hinweispflichten muss ich erfüllen?
- Wie sicher und transparent verwalte ich die Daten?
- Welche Alternativen gibt es für problemtische Aspekte meiner bisherigen Website?
Was meint Ihr dazu, wie wollt Ihr mit der neuen EU-Gesetz umgehen. Und wie immer für dieAngaben gebe ich keine Gewähr XD.
Quelle:
https://www.selbstaendig-im-netz.de/recht/dsgvo-was-man-bei-eigenen-websites-und-blogs-beachten-muss/
https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/
https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html
Gruß
Hornet on Tour