Wer sein Land liebt, der schützt seine Bevölkerung und das deutsche Volk vor Gewalt und Verbrechen aller Art.
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung - gleichwohl nehme ich mir das Recht heraus einen Verdacht zu äussern, der auf Grund des herausgegeben und öffentlich gemachten Fahndungsprofils nahe legt, dass es sich bei beiden Taten um Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Die Tatsache, dass man auch in Baden Würtemberg nach einem Täter such legt nahe, dass das Opfer am Beckenboden und im Krankenhaus Zeichen einer Gewalttat im rechtsmedizinischen Sinne aufgewiesen haben muss.. Dazu gehören zu diskutierende Frakturen oder auch andere Blessuren, welche die Bewusstlosigkeit und das Ertrinken der Verstorbenen herbei geführt haben.
Im Falle eines Badeunfalls hätte sich der Täter keines falls vom "Unfallort" entfernen dürfen, sondern Hilfe leisten müssen, um das Leben der Frau zu retten.
Ein plötzlicher Hertod scheidet für mich aus, weil es sonst keine Fahndung wohl gäbe. Letztere macht nur Snn, wenn bereits vor Ort oder im Krankenhaus Zeichen äusserer Gewalteinwirkung erkennbar waren.
In dem Fall muss von einem Verbrechen von höchster Brutalität ausgegangen werden. Die Heugabeln werden Sie woanders suchen müssen - am wenigsten bei den Deutschen denen die Zukunft der kommenden Generationen und die Sicherheit und die Freiheit der lebenden und zukünftigen Generationen am Herzen liegt.
RE: Dieser Beitrag wurde gelöscht - Selbstzensur