Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Justizministerkonferenz der Bundesländer lehnte es mit der Mehrheit der CDU-regierten Länder ab, das Containern zu entkriminalisieren. Damit bleibt es strafbar, Abfallcontainern die dort entsorgten Lebensmittel zu entnehmen.
Argumentativ sorgt sich die CDU um die Menschenwürde und die Gesundheit der Betroffenen.
Diese vorgeschobene Begründung spottet jeder Beschreibung. Nach der Logik der CDU sollen die Betroffenen also würdevoll und gesund verhungern.
Man darf den Bedürftigen durchaus zutrauen, daß sie genießbare von ungenießbaren Lebensmitteln unterscheiden können. Sie sind arm, aber nicht blöd. Es ist allgemein bekannt, daß Lebensmittel mit dem Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums zwar nicht mehr verkauft werden dürfen, aber noch einige Zeit bedenkenlos Verwendung finden können. Der eventuellen Haftung für Folgeschäden kann man durch Ausschluß derselben entgehen. Containern erfolgt dann auf eigene Gefahr.
Die Würde stellt einen weit interpretierbaren Begriff dar. So mancher freiwillig gewählte öffentliche Auftritt von Menschen tangiert deren Würde sehr erheblich mehr, als die Selbstbedienung aus Abfallcontainern. Hier greift der Staat ja auch nicht ein, um die „Exhibitionisten“ vor sich selbst zu schützen. Armut ist keine Schande. Im Zweifel können die Betroffenen selbst darüber befinden, wie sie sich verhalten möchten.
Unter juristischen Gesichtspunkten ist die Pönalisierung des Containerns nicht unumstritten.
Man hätte die Diskussion durch eine einfache Klarstellung beenden können, wonach die Entnahme von Lebensmitteln aus fremden Abfallcontainern keinen Straftatbestand darstelle, solange dies nicht mit einem Hausfriedensbruch einhergeht.
Daß dieser einfache Weg nicht beschritten wurde, bedeutet aber nicht, daß dieses Verhalten zwingend strafrechtlich relevant wäre.
Mit der Einlagerung der Waren in Abfallcontainer hat der Eigentümer sie gemäß § 959 BGB derelinquiert, d. h., er hat bewußt und gewollt auf die künftige Ausübung seine Besitz~ und Eigentumsrechte daran verzichtet. Wer etwas im Abfallcontainer entsorgt, gibt zu erkennen, daß er sich seiner Rechte an dieser Sache endgültig begeben will. Dem stehen abfallrechtliche Bestimmungen nicht entgegen, die lediglich die ordnungsgemäße Entsorgung intendieren, nicht aber die künftigen Eigentums~ und Besitzverhältnisse regeln wollen. Dem bisherigen Eigentümer ist es in der Regel gleichgültig, was nach der Dereliktion mit den Sachen geschieht. Ihm kommt es nur darauf an, sie loszuwerden, an wen auch immer.
Damit handelt es sich beim Inhalt von Abfallcontainern um herrenloses Gut, das sich jede/r aneignen kann, um erneut Rechte daran zu begründen, solange dies nicht mit dem Betreten fremden Geländes verbunden ist.
Die CDU zieht es jedoch vor, sich hinter fadenscheinigen Ausreden zu verschanzen. Stattdessen will sie zu dirigistischen Maßnahmen greifen, die für die Geschäfte mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden sind und daher unterlaufen werden dürften. Warum einfach, wenn es umständlich geht? Die Armen haben keine Lobby in der CDU.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/containern-bleibt-illegal-a-1271261.html