Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Was bisher als Konstrukt von Verschwörungstheoretikern abgetan worden war, hat sich nun bewahrheitet.
Anis Amri, der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, war nach dem Bekunden mehrerer Zeugen von einem vom Landeskriminalamtes (LKA) NRW geführten V-Mann zu diesem Verbrechen angestiftet worden. Besagter V-Mann nahm nach einschlägigen Zeugenaussagen auch auf andere Personen Einfluß, um sie zur Begehung terroristischer Anschläge zu bestimmen. In der Folge war das LKA durch Fälschung relevanter Dokumente bemüht, diese Vorgänge zu verschleiern.
Dies erklärt so manche Ungereimtheiten im Zusammenhang mit den Vorgängen auf dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz.
V(erbindungs)-Leute sind von der Polizei rekrutierte Kriminelle, die - oft gegen die Zusage von Strafmilderungen für von ihnen begangene Taten - der Polizei Einblicke in ihre Kreise gewähren und ihr Informationen zutragen. Dies erlaubt der Polizei, in Verbrecherkreisen zu ermitteln, zu denen sie keinen Zugang hat, da diese normalerweise nach außen hermetisch abgeschottet agieren. V-Leute dürfen vom Zeitpunkt ihrer Tätigkeit an allenfalls Bagatelldelikte begehen, um in ihren Kreisen nicht als Polizeispitzel aufzufallen. Ihnen ist es jedoch nicht erlaubt, andere zu Verbrechen anzustiften. Dies ist dann gegeben, wenn der Täter erst durch die Einflußnahme der V-Person zu seiner Tat veranlaßt wird.
Auch die NSU-Affaire weist Merkwürdigkeiten auf, die erhebliche Zweifel an der offiziellen Version aufwerfen.
Die Art der Begehung der Morde ergibt aus der Sicht der Täter keinen Sinn. Zehn vereinzelte Leute, die bisher in keiner Weise öffentlich in Erscheinung getreten waren und keinerlei politische Funktionen ausgeübt hatten, an Orten über das gesamte Land verstreut zu töten, hätte die Gruppe den ihr unterstellten Zielen nicht nähergebracht. Eine Abschreckungswirkung auf Ausländer hätte so nicht erzielt werden können. Zwar gibt es irrational agierende Täter; davon darf man bei der Führung der Ermittlungen ohne Anhaltspunkt jedoch nicht ausgehen, will man sich nicht sofort den Blick auf die wahren Zusammenhänge verstellen.
Mysteriös mutet auch das reihenweise Versterben von Zeugen und zweier Tatbeteiligter an.
Betrachtet man die Opfer genauer, stellt man fest, daß es sich bei allen um Kurden handelte. Da liegt die Schlußfolgerung nahe, daß der türkische Geheimdienst dahintersteckte. Daß dies ohne Wissen und Billigung hiesiger Stellen geschehen sein sollte, glauben nur sehr einfach strukturierte Gemüter.
Dagegen erscheint der von der Regierung initiierte Ankauf von Informationsmaterial zur Verfolgung von Steuerhinterziehung schon fast wie Kleinkriminalität. Dieses Verhalten nennt man jedoch Hehlerei.
Wenn man nun noch alle Verfassungsbrüche der Kasner/Merkel-Bande hinzuzählt, kann man sich der Erkenntnis kaum noch verschließen, daß hier in großem Stile schwerste Straftaten begangen werden. Da das Bandenoberhaupt seine Entscheidungen besonders eng mit der Länderebene abzustimmen pflegt, ist es mutmaßlich auch involviert, wo zunächst nur die Landesebene in Erscheinung tritt. Hier hat man es mit dem klassischen Täter hinter dem Täter zu tun.