Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Da hatte man es aber eilig. Usama Bin Ladins Leibwächter wurde aus Deutschland nach Tunesien abgeschoben, ungeachtet eines entgegenstehenden Gerichtsentscheides. Selbst wenn dieser den Behörden zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht vorgelegen haben sollte, geschah die Rückführung während eines laufenden Verfahrens.
Das Aufnahmeland, Tunesien, gilt bei Fragen der Rücknahme eigener Staatsbürger normalerweise als nicht eben sehr kooperativ.
Vom Endergebnis her betrachtet, wurde hierdurch zwar eine Schieflage in die Balance gebracht.
Es dürfte kaum vermittelbar sein, daß ein Gefährder hier Bleiberecht genießt, während Edward Snowden dergleichen, entgegen einer entsprechenden Empfehlung des Europäischen Parlamentes, hier nicht gewährt würde.
Die Fälle der Mörder von Kandel und Wiesbaden demonstrieren echte Realsatire, wonach Nicht-Asylberechtigte sich hier durch alle Instanzen klagen, derweilen auf deutsche Kosten hier verbleiben, straffällig werden und danach ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland erwerben, weil sie bei anschließender Rückführung mit kapitalen Strafen in ihrem Herkunftsland rechnen müßten.
Auch die Auflagen der Gerichte, wonach die Herkunftsstaaten vor einer Abschiebung erklären müßten, auf Folter und Todesstrafe zu verzichten, sind unübertroffen naiv. Deutschland hätte im Falle der Zuwiderhandlung keinerlei Einflußmöglichkeit, das tatsächlich zu verhindern. Es kann auch nicht für jeden, der sich einmal hier aufhielt, eine lebenslängliche Garantenfunktion übernehmen. Ggf. würde das Herkunftsland sein abweichendes Handeln mit einer neuen Straftat begründen.
Diese untragbaren Zustände müssen jedoch über eine Veränderung der dazu führenden gegenwärtigen Gesetzeslage korrigiert werden. Sich einfach darüber hinwegzusetzen, erscheint unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten keine saubere Lösung zu sein.
Das hier angewandte Hau-Ruck-Verfahren hängt natürlich mit der Person zusammen.
Dieser spezielle Asylbewerber hätte möglicherweise einige interessante Informationen liefern können über seinen einstigen Chef, dessen Rolle bei den Anschlägen vom 11. September 2001 sicher nicht mit den offiziellen Darstellungen seitens der USA übereinstimmt.
Die Beseitigung Bin Ladins in Pakistan durch die USA erinnert stark an die Meuchelung Gaddafis. Wäre es nicht rechtlich einwandfreier und auch noch spektakulärer gewesen, diesen Bösewicht in die USA, den angeblichen Schauplatz seiner Taten, zu verbringen, um ihm dort den Prozeß zu machen mit erst anschließender Vollziehung der Strafvollstreckung? Das wäre jedoch mit der Gefahr verbunden gewesen, daß sich Abgründe eröffnet hätten, die die ganze Geschichte in einem etwas anderen Licht hätten erscheinen lassen.
Die Parallelen drängen sich auf. Die Abschiebung des Leibwächters erfolgte auf Weisung von ganz oben und ganz außen. Nicht Tunesien wollte ihn haben, sondern der große Bruder wollte ihn sicherstellen, um ein etwaiges Auspacken zu verhindern – gerade jetzt, da durch die Klageerhebung der Angehörigen der Opfer der damaligen Anschläge gegen Saudi-Arabien das Ganze neu aufgerollt zu werden droht.
Und nun fordert das Gericht, der Abgeschobene solle zurückkommen. Dieser, wenn er nicht bereits gerade erfährt, wie sich das mit Allah wirklich verhält, wird die Weiterreise nach Guantánamo angetreten haben.
Wie blauäugig sind die Gerichte eigentlich? Sie werden nur noch von der Alpen-Prawda übertroffen, die von investigativem Journalismus so weit entfernt ist wie Pinguine vom Nordpol.
Noch können die USA sich darauf verlassen, daß ihre Statthalter hier liefern, was immer auch gefordert wird.
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