Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Mit seinem Vorschlag, britische IS-Kämpfer physisch eliminieren zu lassen, besetzt der neue britische Verteidigungsminister die Schlagzeilen. Die Empörung einschlägiger Kreise wird nicht lange auf sich warten lassen.
Dies sollte jedoch einmal zum Anlaß genommen werden, zu überdenken, was es einer Gesellschaft wert sein sollte, den Versuch zu unternehmen, ihre Gefährder wieder einzugliedern, und welchen Preis sie zu zahlen bereit sein sollte, um im Falle des Mißerfolges mit ihnen zu leben. Dieses Problem ergibt sich nicht nur für den Umgang mit IS-Kämpfern, sondern mit Schwerstkriminellen allgemein.
Jeder Schwerstkriminelle hat ein Urteil über mindestens ein unschuldiges Opfer gefällt und vollzogen, das letzteres das Leben kostete oder ihm auf Dauer die Gesundheit auf 's Schwerste beschädigte. Damit hat er inhumaner gehandelt, als es jedes gegen ihn verhängte Urteil jemals sein könnte, denn er ist definitiv schuldig.
Die Chance der Wiedereingliederung in die Gesellschaft kann er niemals verdient haben; sie kann ihm allenfalls gewährt werden. Die Frage ist, wie weit eine Gesellschaft hierbei gehen muß.
Unsere Gesellschaft leistet sich derzeit den Luxus der Wiedereingliederung um jeden Preis. Im Extremfalle zahlt diesen ein neues Opfer des Täters, wird dieser rückfällig. Das führt Humanität ad absurdum. Dem Täter wird sie entgegengebracht; Unschuldigen wird sie verweigert. Sie verlieren ggf. Leben oder Gesundheit, weil andere ihrem falsch verstandenen Begriff von Humanität frönen.
Doch so weit muß man nicht einmal gehen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen straffällig Gewordene eine 24-Stunden-Überwachung durch die Polizei erfahren. Das ist nicht nur mit enormem Kostenaufwand verbunden; es bindet auch eine beträchtliche Anzahl von Sicherheitskräften, die ohnehin nicht in genügender Anzahl vorhanden sind, und die an anderer Stelle fehlen, womit die Kriminalität weiter proliferiert. Zu den finanziellen Kosten ist anzumerken, daß Kranken auch keine Heilung um jeden Preis zuteil wird, sind sie auf staatliche Unterstützung angewiesen. Wie rechtfertigt man dann diesen unlimitierten Aufwand für Schwerstkriminelle?
Der britische Verteidigungsminister hat mit seinem Vorschlag nicht nur eine Bresche für die Vernunft geschlagen, sondern auch für Recht und richtig verstandene Humanität. Täterschutz darf nicht vor Opferschutz gehen. Unschuldigen einen höheren Preis als den Tätern abzuverlangen, ist ungerechtfertigt und inhuman.
Wohlgemerkt, diese Lösung kann nur Anwendung finden auf schwerste Personendelikte bei absolut unzweifelhafter, unprovozierter Täterschaft.