Das entspricht nicht der Rechtsprechung. Der Innenminister ist daran selbstverständlich gebunden. Hier reicht kein Verdacht. Es muß schon Sicherheit bestehen. Dann aber besteht der Konflikt nicht, da die Insassen in jedem Falle verloren wären.
Das entspricht nicht der Rechtsprechung. Der Innenminister ist daran selbstverständlich gebunden. Hier reicht kein Verdacht. Es muß schon Sicherheit bestehen. Dann aber besteht der Konflikt nicht, da die Insassen in jedem Falle verloren wären.
RE: Abgründe