Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Deutsche Bahn AG beklagt sich über immer aggressivere Fahrgäste.
Nun, so wie es in den Wald hineinschallt, schallt es heraus. Wer seine Kundschaft im besonderen, und die Bevölkerung im allgemeinen (Milliardenbetrug Stuttgart 21) betrügt, sollte nicht über Reaktionen wundern.
Hier einmal zwei Geschichten aus der anderen Perspektive:
Bei einer Fahrt mit Bus und Zug (Verkehrsverbund) stellte ich während der Fahrt durch einen zufälligen Blick auf die Fahrkarte fest, daß deren Preisaufdruck nur der Hälfte des von mir tatsächlich gezahlten Fahrpreises entsprach. Der ausländische Fahrer hatte auf diese Weise wohl seinen Lohn aufgebessert. Zur Gewinnmaximierung wird immer häufiger auf unqualifiziertes Personal zurückgegriffen, das es auch mit der Redlichkeit nicht so genau nimmt. Fahrer, die gerade keine Lust haben, eine Fahrkarte auszustellen, fordern des Öfteren zu Schwarzfahrten bis zum Bahnschalter auf.
Bei einer weiteren Fahrt mit Bus und Zug traf ich auf einen Busfahrer, der
- der deutschen Sprache nur unzureichend mächtig war;
- den Zielort nicht kannte, obwohl er Teil des regionalen Schienennetzes ist;
- mit dem Eingabegerät nicht vertraut war.
Er druckte schließlich einen Fahrschein aus, der um ein Drittel höher lag als der Preis, der sich bei späterer Nachfrage am Bahnhof als korrekt herausstellte. Die Deutsche Bahn lehnte eine Erstattung der Differenz mit der Berufung auf Unzuständigkeit ab und verwies mich auf die Busgesellschaft. Die mir dazu überlassene Telephonnummer erwies sich als falsch. Die mir als Ersatz genannte Nummer endete stets in einer Endlosschleife. Bei der Adresse der Niederlassung war innerhalb der Geschäftszeit niemand anzutreffen. So landete ich wieder bei der Deutschen Bahn, die sich dann doch noch zur Erstattung „aus Kulanz“ entschloß.
Mit Kulanz hat dies jedoch nichts zu tun. Wenn die Deutsche Bahn eine Busgesellschaft als Verkaufsagenten einsetzt und die Tickets beider Firmennamen tragen, muß sie sich deren Fehler zurechnen lassen.
Auf der Rückfahrt von der Reklamation geriet ich in eine Fahrkartenkontrolle, wo ich den Sachverhalt darlegte. Der Erwerb eines Tickets hätte die Erstattung wieder annulliert, und schließlich fuhr ich mit dem Zug des Schädigers, der mir nicht nur mein Geld, sondern auch meine Zeit gestohlen hatte. Ich erhielt dennoch eine Rechnung über 60.- Euro, die ich selbstverständlich nicht begleichen werde.
Ich sehe nun mit Interesse der weiteren Entwicklung entgegen.
Eine Klage käme mir allzu gelegen, denn ich bin ja vom Fach, was ich schon der verdutzt schauenden Kontrolle erklärt habe, die übrigens auch nicht bio-deutscher Nationalität war.