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Vier Zeitungsartikel - ein trauriger Trend!
In den letzten Tagen wurde ich verschiedener Online-Zeitungsartikel gewahr, die auf den ersten Blick nicht viele Gemeinsamkeiten aufweisen, aber dennoch alle aufgrund bestimmter, Synergie erzeugender Passagen einen seit langem von mir mit Sorge beobachteten Trend bestätigen.
Hier zunächst die Texte:
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Superreichensteuer könnte dem Staat 18 Milliarden Euro einbringen
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Verkehrsministerium will noch mehr Daten zum Geschäftsgeheimnis erklären
"Was soll das? Verschiedener könnten Überschriften doch gar nicht sein!"
"Ja, aber lasst uns doch die Texte mal etwas genauer unter die Lupe nehmen ..."
Artikel 1
Im ersten Artikel geht es um das Pro und Contra einer "Superreichensteuer". Der Autor schreibt:
"Als ein Argument gegen die klassische Vermögensteuer gelten im Normalfall vergleichsweise hohe Erhebungskosten, da sie schon bei relativ niedrigen Vermögen greift."
Diese Kosten fielen laut Stefan Bach, Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), im Falle einer Superreichensteuer aufgrund der geringen Anzahl Betroffener, bei zugleich hohen Einnahmen pro Person, deutlich niedriger aus.
Das mag zwar stimmen, aber es ist bezeichnend, dass die Diskussion allein auf die für den Staat mit der Erhebung der Steuer verbundenen Kosten reduziert wird! Was ist eigentlich mit der Privatsphäre der betroffenen Menschen? Jegliche Art von Vermögensteuer setzt einen absolut gläsernen Bürger voraus. Ohne tief ins Privatleben des Bürgers eingreifende Hausdurchsuchungen kann der Staat doch letztlich überhaupt nicht herausfinden, wie viel jemand besitzt, ob z. B. jemand sein Leben lang sparte oder in Saus und Braus lebte? Warum stört das so wenige? Sind 'wir' alle schon so daran gewöhnt, uns vor dem 'Großen Bruder' nackt auszuziehen, dass wir es widerspruchslos hinnehmen oder gar befürworten, solange es (vermeintlich?) nur andere betrifft?
Wie invasiv Behörden sind, erlebte ich selbst im Rahmen der Festsetzung der von mir zu entrichtenden Grundsteuer. In einem ellenlangen Fragebogen musste ich unter anderem beantworten, ob Gemälde an der Wand hingen und aus welcher Art von Holz die Treppe in unserem Haus bestünde (das sind jetzt nur zwei von vielen Fragen dieser Art).
Apropos Hausdurchsuchungen: Die Hürden dafür werden offensichtlich immer niedriger. Als erschreckend empfinde ich beispielsweise diesen eindrucksvollen Bericht über eine Hausdurchsuchung samt Beschlagnahmung von Hardware aus nichtigem Anlass bei Mitgliedern der "Zwiebelfreunde".
Auch auf wurde bereits ein (glücklicherweise erfolgloser) 'Hausdurchsuchungsanschlag' durchgeführt. Auf ein solch brutales Mittel sollte m. E. nur im Notfall, bei Gefahr im Verzug, zurückgegriffen und stattdessen möglichst zunächst der Dialog mit den betroffenen Personen gesucht werden!
Artikel 2
Zum Thema "Journalismus in der Krise" fragt der Autor:
"Was geschieht, wenn sich die gedruckte Zeitung verabschiedet?"
Ich antwortete im Kommentarbereich: "Journalisten sollten über neue Wege nachdenken, ihren Content zu monetarisieren." und legte ihm sodann die Nutzung der STEEM-Blockchain samt fortschreitender 'Tokenisierung' des Internets als Geschäftsidee nahe. :)
Um aber zum eigentlichen Thema zurückzukehren, wende ich mich nun folgender Sequenz des Textes zu:
"In den kommenden Jahren werden Zeitungen verschwinden. ... Es wird Räume geben ohne Öffentlichkeit. Räume, die sich der Kontrolle entziehen, die Öffentlichkeit bedeutet. Räume ohne öffentliche Debatte, ohne öffentliche Politik."
Tja nun, solche "Räume" nennt man auch "Privatsphäre", und die gibt's jetzt schon (oder sollte es zumindest geben)! Was ist so schlimm daran, wenn irgendwo etwas besprochen oder diskutiert wird, ohne dass der Staat, die Öffentlichkeit oder ein Journalist mithört?
Artikel 3
Während mir Artikel 1 und 2 als Beispiele für die Geringschätzung des hohen Guts der Privatsphäre des Individuums dienen, zeigen der dritte und vierte Text, wie auf der anderen Seite deutsche staatliche Institutionen, Behörden und mit ihnen 'verkungelte' Großkonzerne sich abschottend immer intransparenter agieren.
So ist es ausgerechnet unser 'freiheitsliebendes' Deutschland, welches sich gegen den EU-Gesetzesvorschlag eines besseren Whistleblower-Schutzes stellt.
Whistleblower erfüllen die für die Gesellschaft äußerst wichtige Funktion, Betrügereien, Bestechung (Neudeutsch: Lobbyismus) sowie Vertuschungen von Straftaten in staatlichen Institutionen und großen Unternehmen aufzudecken. Oft erfährt der Bürger erst durch ihre Veröffentlichungen von Skandalen und Verbrechen, die sonst nie ans Tageslicht gekommen wären.
Edward Snowden etwa wurde dadurch bekannt, das gigantische Ausmaß weltweiter US-Amerikanischer und britischer Spionage aufgedeckt zu haben. Snowden, der sein komfortables Leben samt gut bezahltem Job für seine Überzeugungen opferte, begründete seine Enthüllungstätigkeit unter anderem mit dem Satz:
"Ich möchte nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich tue und sage, aufgezeichnet wird. Solche Bedingungen bin ich weder bereit zu unterstützen, noch will ich unter solchen leben."
Schon damals eierten unsere Politiker feige herum, als Snowden Deutschland um Asyl bat. Da überrascht auch der aktuelle Widerstand gegen besseren Whistleblower-Schutz nur wenig:
Justizministerin Katarina Barley von der SPD (welche sich im Zweifelsfall stets gegen Freiheitsrechte und für einen starken Staat entscheidet) beharrt auf einem dreistufigen Meldemechanismus, nach welchem ein Whistleblower zunächst innerhalb der Firma oder Institution auf das Problem hinweisen soll. Werde keine Abhilfe geschaffen, habe er sich an eine Behörde zu wenden, und erst im dritten Schritt dürfe er die Öffentlichkeit, z. B. via Medien, informieren.
Überspitzt formuliert könnte man das auch als Beihilfe zur Vertuschung von Straftaten bezeichnen ... :)
Artikel 4
Auch hier geht es wieder darum, dass der Staat, bzw. dessen Repräsentanten in Form von Politikern und staatlichen Institutionen, zwar möglichst alles über den Bürger wissen will, sich selbst aber immer weniger in die Karten schauen lässt.
Das Verkehrsministerium plant, mit einem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) noch mehr Daten als bisher zum Geschäftsgeheimnis zu erklären, wovon beispielsweise erhebliche Teile des Toll Collect-Vertrags betroffen wären und damit der Öffentlichkeit für immer verborgen blieben.
Gemäß dem neuen Gesetzesvorschlag soll Geheimhaltung von Verträgen nicht mehr begründet werden müssen, einen Vertrag (wie den des Verkehrsministeriums mit Toll Collect) als Geschäftsgeheimnis einzustufen, reiche. Das unterwandert auch die bisherige Regelung, dass Daten nicht als Geschäftsgeheimnis galten, sofern sie Rückschlüsse auf illegales Verhalten lieferten (wovon bisher auch Whistleblower profitierten ...).
Fazit
Während der einzelne Bürger unter Zunahme staatlicher Willkürmaßnahmen (vermehrte Hausdurchsuchungen, sonstige Überwachung jeglicher Art) immer transparenter wird (und das überwiegend klaglos als 'Naturgesetz' einfach so hinnimmt), ist im Bereich von Behörden, Ministerien und anderen staatlichen Einrichtungen sowie größeren Unternehmen, welche als Lobbyisten und spätere potenzielle 'Arbeitgeber' ausgedienter Politiker eine wichtige Rolle spielen, das genaue Gegenteil zu verzeichnen.