Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwingt mich dazu, ein unliebsames Thema erneut aufzugreifen.
Dass und warum ich zwangsweise zu entrichtenden Rundfunkgebühren ablehnend gegenüberstehe, habe ich in einem bereits etwas älteren Artikel ausführlich begründet (und für die poetisch veranlagten unter meinen Lesern sogar das Gedicht 'Land of the Fee' publiziert). :-)
Ich greife das Thema heute erneut auf, weil das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Klage dreier Privatpersonen mittels eines gerade verkündeten Urteils die Verfassungskonformität des Rundbeitrags erneut bestätigte.
Unlogische Begründungen!
Mich verägern die meiner Meinung nach nicht gerade von Logik geprägten Begründungen dieser Urteile (um es freundlich zu formulieren). Achtung, der nun folgende, nicht immer rein sachliche Text kann Spuren von - einer gewissen Emotionalität meinerseits geschuldeten - Polemik enthalten. :)
Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof begründete die Abgabe mit den Worten "Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs."
Ja und?!? Als ob die pure Möglichkeit, ein Angebot wahrnehmen zu können, gleichzeitig mit dem Zwang einhergehen sollte, für dieses Angebot - unabhängig davon, ob man es tatsächlich nutzt oder nicht - zahlen zu müssen?
Weil ich also theoretisch die Möglichkeit hätte, in ein Geschäft zu gehen und Milch zu kaufen, muss ich jeden Monat aufgrund dieser theoretischen Milchkaufmöglichkeit eine Milchabgabe zahlen?
Oder muss ich, um das klassische Beispiel zu wählen, Abogebühren für eine Zeitung zahlen, die mir der Briefträger jeden Morgen in den Briefkasten wirft, obwohl ich sie nicht lesen will, weil ich sie ja lesen könnte wenn ich wollte (es lebe der Konjunktiv!)?
Unlogik pur! Es sollte ganz einfach derjenige für die Leistung zahlen, der sie in Anspruch nehmen will, was mittels Verschlüsselung des Programms des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" problemlos realisierbar wäre!
Statt die prinzipielle Ungerechtigkeit der Erhebung dieser Zwangsabgabe anzuerkennen, wird die Diskussion auf Nebenschauplätze verlagert, wie beispielsweise dem, ob jemand, der zwei Wohnungen besitzt, nur für eine zahlen sollte ...
Das nenne ich Herumdoktern an den Symptomen, statt das Übel an der Wurzel zu packen!
Ich entscheide, was für dich gut ist ...
Abgewiesen wurde darüber hinaus auch die Klage des Autovermieters Sixt, welcher sich gegen die pro Wagen (bei einer Flotte von ca. 50000 Fahrzeugen) anfallende Rundfunkgebühr zu wehren versuchte.
"Die Richter argumentierten, Betriebe hätten durch die Möglichkeit des Rundfunkempfangs einen Vorteil. Beschäftigte könnten sich so Informationen beschaffen, Kunden würden mit dem Angebot unterhalten."
Ich frage mich da, warum Betriebe nicht selbst entscheiden dürfen, was für sie vorteilhaft ist und was nicht? Vielleicht hätten sie ja lieber niedrigere Ausgaben, als die Möglichkeit, sich "Informationen" zu "beschaffen", die man ohnehin schon zehn Stunden früher im Intnernet findet?
Aber so ist das wohl, der Staat weiß besser, was für mich vorteilhaft ist als ich selbst ...