https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf
(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Wie wir sehen, ist alles in Ordnung. Nicht irgendwelche Psychopathen schränken das Leben und körperliche Unversehrtheit ein. Es ist ein Gesetz. Also, nicht dass da jemand sagt, wir hätten so durchregierende Diktatorzustände.
Da darf man wirklich erleichtert sein. Wenn mal die Verhältnismäßigkeit aufgrund der Schwammigkeit dieser Gesetzespassage zur Frage wird: Wieviel Schlagstockschläge sind für wieviel Sekunden maskenlos angebracht?
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achso, da war auch irgendwas mit Freiheit. Aber das ist heutzutage eh nicht mehr so wichtig.
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https://nuoviso.tv/steinzeit/steinzeit-tv/ifsg-das-langsame-sterben-des-foederalismus/