https://burgenland.orf.at/news/stories/2929331/
Weiß nicht, ob ihr's mitbekommen habt, in Burgenland haben paar Kinder den Film "die Welle" versucht nachzustellen.
Bei den Jugendlichen handelte es sich laut Bildungsdirektor Heinz Josef Zitz um 13- bis 15-Jährige. Insgesamt wurden zehn Schüler angezeigt, fünf von ihnen sind nicht strafmündig, hier wurde nicht weiter ermittelt.
Wer jetzt den Film "Die Welle" nicht kennt (Bei mir ist das auch nur aus Erzählungen von anderen bekannt), wird sich als erstes fragen: Wenn Kinder etwas nachahmen vom Unterricht, was sie dort im Fernsehen gesehen haben, warum sollte das schlimm sein?
Die Konsequenz macht es deutlich:
Fünf Schüler sind über 14 Jahre alt, gegen sie wurden die Ermittlungen wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz und wegen Verhetzung aufgenommen, sagte Staatsanwalt Johann Fuchs
ok, und was haben sie gespielt?
Laut „Kurier“ mimten einige Schüler zum Beispiel SS-Männer, während andere jüdische Verfolgte darstellten. Ob die Jugendlichen angeklagt werden, stehe noch nicht fest, sagte Fuchs.
Natürlich kann ich nicht sagen, ob sie diesem "geschichtsträchtigem" Ereignis Respekt oder Blödelei entgegengebracht haben. Aber das sind verdammt noch mal Kinder, die ein in der USA durchgeführtes Experiment als Film gesehen haben und in ihren unreifen (das betrifft natürlich nicht nur Kinder) Köpfen die Szenerie verarbeitet haben. Vielleicht gab es dabei welche, die so dumm waren einen Hitlergruß abzusetzen. Ich weiß es nicht. Grundsätzlich muss Geschichte richtig aufgearbeitet werden. Wenn man ihr mit Angst oder Schuld begegnet, ist wohl etwas sehr schief gelaufen. Damit meine ich aber nicht, dass man aus der Geschichte nicht lernen soll. Man muss genau hinschauen und lernen.
Vielleicht ist das aber auch eine Antwort auf ein Gerichtsurteil, das vor kurzem in Deutschland gemacht wurde, wo es (soweit ich das verstanden habe) erst für den 130er strafbar wird, wenn man den öffentlichen Frieden gefährdet.
https://www.heise.de/tp/features/Wird-der-Volksverhetzungsparagraph-zum-Papiertiger-4132245.html
Eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 StGB wegen Billigung, Leugnung oder Verharmlosung bestimmter unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangener Verbrechen kommt in allen Varianten - und damit auch in der Form des Verharmlosens - nur bei Äußerungen in Betracht, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
Bundesverfassungsgericht
Ehrlich gesagt, ist es schon etwas befremdlich dass diese Ereignisse so knapp beieinander liegen.