Die Themen Hass, Beleidigungen und menschenverachtende Kommentare auf Steemit haben in den letzten Tagen große Beachtung gefunden. So z.B. in diesem Post und diesem Video von .
In diesem Zusammenhang wurde oft die Meinungsfreiheit genannt. Und auch der typische Satz "Das wird man ja wohl mal sagen dürfen!" ist gefallen. Aber was darf man denn in Deutschland eigentlich wirklich sagen?
Um die Antwort vorwegzunehmen: man darf fast alles sagen, weil es zum Glück Meinungsfreiheit gibt. Aber eben auch nicht ganz alles, weil die Meinungsfreiheit nicht unbeschränkt gilt. Und auch das ist gut so.
Im Folgenden will ich daher die wichtigsten strafrechtlichen Grenzen ganz knapp erklären. Daneben gibt es aber auch noch weitere Straftatbestände (z.B. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) Nicht behandeln werde ich auch die zivilrechtliche Schadensersatzpflichten, die manche Aussagen nach sich ziehen können.
I. Beleidigung
Auch, wenn es der eigenen Meinung entspricht, dass jemand ein Arschloch ist, darf man das nicht einfach so sagen. Aber was ist noch zulässige Kritik und was schon eine strafbare Beleidigung?
Laut BGH ist eine Beleidigung "der Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung". Wann diese Grenze überschritten ist, lässt sich nicht allgemein sagen. Bei typischen Beleidigungen (wie z.B. Arschloch oder das Zeigen des Mittelfingers) dürfte das meistens zu bejahen sein. Bei anderen Bezeichnungen ist das schwieriger und kann auch vom jeweiligen Kontext abhängen. So wurde schon das demonstrative Verwenden von Anführungszeichen ("Künstler") als Beleidigung gewertet.
Zumindest gefühlt sind die Gerichte in letzter Zeit aber sehr großzügig und lassen wegen der Meinungsfreiheit viel durchgehen.
II. Volksverhetzung
Diese Vorschrift ist etwas länger und komplizierter. Wer mag, kann sie sich gerne durchlesen. In der Praxis spielt diese Norm keine so große Rolle. Es geht vor allem darum. dass durch Aufstachelung zum Hass, Herabwürdigung bestimmter Personengruppen sowie Leugnung oder Verherrlichung nationalsozialistischer Verbrechen der öffentliche Frieden gestört werden kann.
Typischer Fall ist die Leugnung des Holocausts.
In Bezug auf die Meinungsfreiheit kann man hier streiten, ob offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen überhaupt geschützt werden oder ob die Beschränkung der Meinungsfreiheit jedenfalls durch die Menschenwürde der Opfer gerechtfertigt ist.
III. Üble Nachrede
Bei der üblen Nachrede geht es darum, dass man negative Tatsachen über einen anderen verbreitet, die man nicht nachweisen kann. Dabei kann es sogar sein, dass die Tatsache wahr ist!
Beispiel:
"Der Wirt pinkelt regelmäßig ins Bier!" kann strafbar sein, wenn man nicht nachweisen kann, dass das stimmt.
Es reicht übrigens aus, dass man ein Gerücht, das man selbst aufgeschnappt hat, weiterverbreitet. Also Vorsicht bei Gerüchten!
Ich halte das für richtig, weil manche Gerüchte für den Betroffenen schlimme Folgen haben können. Und oft lässt sich nicht mehr ermitteln, wer es in die Welt gesetzt hat.
IV. Verleumdung
Die Verleumdung ist ähnlich wie die üble Nachrede, nur dass der Täter hier wider besseren Wissens handeln muss. Außerdem muss die Tatsache unwahr sein, es reicht also nicht, wenn sie nur nicht nachweisbar ist.
Wer also bewusst ein falsches Gerücht in die Welt setzt, macht sich wegen Verleumdung strafbar, wer sich irrt und nur deshalb ein Gerücht verbreitet wegen übler Nachrede.
V. Bedrohung
Strafbar ist es auch, wenn man einen anderen Menschen oder eine ihm nahe stehende Person mit einem Verbrechen bedroht. Verbrechen sind übrigens nur solche Straftaten, die mindestens eine Haftstrafe von einem Jahr nach sich ziehen. Mord und Totschlag sind z.B. Verbrechen, einfacher Diebstahl (keine Mindestfreiheitsstrafe) nicht.
Eng verwandt aber nicht zu verwechseln ist das mit der Nötigung. Auch diese kann man durch Drohung verwirklichen. Allerdings bezweckt man damit eine Handlung, ein Dulden oder Unterlassen des Bedrohten. In bestimmten Fällen ist das dann sogar eine Erpressung.
"Ich bring dich um!" = strafbare Bedrohung
" Ich werde dich bestehlen!" = keine strafbare Bedrohung
"Geh mir aus dem Weg, sonst bring ich dich um!" = Nötigung
"Gib mir dein Geld, sonst bring ich dich um!" = (räuberische) Erpressung
VI. Schlusswort
Die strafrechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit sind recht gering. Das Meiste darf man also tatsächlich sagen und das ist auch gut so. Abgesehen vom Strafrecht bedeutet Meinungsfreiheit aber nicht, dass einem niemand widersprechen darf oder dass eine Meinung keine negative Konsequenzen z.B. im privaten Bereich haben kann. Nur weil man etwas rechtlich sagen darf, heißt das noch lange nicht, dass man es auch sollte. Wer regelmäßig Hass und menschenverachtende Kommentare loslässt, darf sich nicht wundern, wenn er gemieden oder sozial geächtet wird.
Wir alle profitieren von einem angenehmen, fairen und freundlichen Miteinander!
Wie immer gilt: Ich freue mich stets über Kritik, Anregungen und Diskussionen. Im Moment habe ich nur kaum RCs, so dass eine Antwort evtl. etwas länger dauern kann.
Falls ihr mal ein rechtliches Thema habt, das euch interessiert, schreibt es gerne in die Kommentare :)