Klausuren im Zweiten Examen verlangen (zumindest in Bayern) meistens, dass der Bearbeiter eine Entscheidung des Gerichts oder ein (bzw. mehrere) Schreiben eines Anwalts an das Gericht oder den Mandanten verfassen muss. Seltener sind in einem Gutachten Erfolgsaussichten einer Klage oder eines Rechtsbehelfs oder die aktuelle Rechtslage darzustellen.
Es ist entspricht damit (zumindest theoretisch) der Praxis.
Das ist übrigens der Koffer mit meinen Hilfsmitteln für die Klausuren. Der Koffer war echt schwer!
Um die Klausuren ein bisschen zu veranschaulichen, will ich einfach mal die Aufgabe 1 (von 11) kurz darstellen:
Die Klausurangabe besteht primär aus einem Auszug aus den Akten des Gerichts. Eine kurze, vereinfachte Zusammenfassung (im Original ist die Angabe 10 Seiten lang):
I. Klageschrift
Darin fordert der Kläger:
- Herausgabe eines Motorrads
Dieses hat der Kläger seinem Sohn angeblich geliehen. Diesem wurde es gestohlen. Der Dieb hat es einem Gebrauchtwagenhändler verkauft. Dieser hat es wiederum dem Beklagten verkauft.
Der Kläger meint, er sei noch immer Eigentümer und habe daher einen Anspruch auf Herausgabe. - Schadensersatz
An dem Motorrad befand sich ein Fuchsschwanz. Dieser wurde zerstört als der Beklagte Besitzer war.
II. Klageerwiderrung
Der Beklagte beantragt Klageabweisung. Er sei gutgläubig Eigentümer geworden.
Außerdem macht der Beklagte Aufwendungen geltend, die er für das Motorrad aufgewendet hat:
- Benzin und Schmiermittel, die der Beklagte bei Fahrten aber wieder verbraucht hat
- Neue Bremsen, da das Motorrad mit den alten nicht mehr fahrtüchtig war
- Kosten für neuen Lack und 25 Arbeitsstunden für die Lackierung
- Neue Reifen. Dabei wusste der Beklagte aber bereits, dass das Motorrad gestohlen worden war.
- Einen neuen Sitz, da der alte verschlissen war. Auch dabei wusste er schon, dass das Motorrad gestohlen worden war.
Falls das Gericht also denkt, dass der Kläger das Motorrad herausverlangen kann, will er zuerst diese Kosten ersetzt bekommen.
III. Replik (Erwiderung des Klägers)
Der Kläger meint, dass der Beklagte für die Aufwendungen keinen Ersatz verlangen kann:
- Die Arbeiten seien nicht notwendig gewesen
- Eigene Arbeitszeit (für das Lackieren) könne nicht ersetzt werden
- Von Benzin und Schmierstoffen hat der Beklagte selbst profitiert, auch dafür gibt es keinen Ersatzanspruch
- Das Motorrad habe durch die Arbeiten keine Wertsteigerung erfahren
IV. Sachverständigengutachten
Wesentliche Aspekte:
- Die Lackierarbeiten waren fachgerecht und die Kosten in der Höhe in Ordnung
- Neue Bremsen und Reifen waren zwingend erforderlich
- Die Lackierung war zwar nicht erforderlich, aber sinnvoll, um Rost zu verhindern
- Der Austausch des Sitzes dient lediglich dem Komfort
V. Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gerichts
Hier wiederholen die Parteien im Wesentlichen ihre Ausführungen aus den Schriftsätzen.
Bearbeitungsvermerk:
Die Entscheidung des Gerichts ist zu fertigen.
Ich habe mich bei der Zusammenfassung vor allem auf die interessanteren rechtlichen Probleme konzentriert. Daneben waren noch kleine prozessuale Probleme (Zustellung der Klage, Zuständigkeit des Gerichts, …) eingebaut.
Für die Bearbeitung hatte man dabei (wie immer) 5 Stunden.
Was meint ihr dazu? Wie sollte die Entscheidung nach eurem Bauchgefühl lauten?
Würden euch andere Klausuren interessieren? Z.B. aus dem Strafrecht?
Und interessiert es euch vielleicht, was es mit dem „gutgläubigen Eigentumserwerb“ auf sich hat?
Über Feedback freue ich mich wie immer! :)