Wenn jemand etwas tut, das keine Strafttat ist, aber das Opfer oder sonst irgendjemand glaubt, dass das Getane durch Vorurteile oder Hass motiviert wurde, dann würden wir das als "Hass-Zwischenfall" bewerten. Selbst wenn also das, was der Täter getan hat, nicht gegen das Gesetz verstößt, so sind doch die Gründe dafür gesetzwidrig. Das heißt, dass es doch möglich ist, ihn einer Straftat zu beschuldigen.