Da unser aller Präsident schon gesprochen hat, sollten wir eigentlich demütig schweigen.
Die Kanzlerin hat's zwar vorher schon gesagt. Aber jetzt hat es ein Mann eben nochmal bestätigt: es stimmt.
Allgemein gilt: Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis. Noch mehr gilt: Ein Blick in unsere großartige Verfassung (Grundgesetz) reicht aus, um vollends erleuchtet zu werden.
Lesen wir selbst in Art. 5:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Also - wir haben Meinungsfreiheit. Das Grundgesetz steht schließlich über allen Gesetzen; die Gesetzgebung und die Judikative haben sich an das Grundgesetz zu halten. Ende der Diskussion.
Anders war das übrigens in der Deutschen Demokratischen Republik auch nicht!
Für die Jüngeren unter Euch und die zahlreichen wissbegierigen Neubürger: Die DDR war das Arbeiterparadies in den östlichen Bundesländern (AfD), welches von 1949 bis 1990 bestand. Die hatten nach dem Krieg den Joker gezogen und waren vom Kommi besetzt und mussten eine Mauer bauen, um sich vor den Faschisten und den westdeutschen Arbeitern, die alle dort leben wollten, zu schützen. Dort war die Meinungsfreiheit, anders als vom Klassenfeind und von revisionistisch-faschistischen Elementen immer wieder gebetsmühlenartig gepredigt, sehr viel wert. Lesen wir selbst in der Verfassung der DDR (in dem Falle von 1949, hat sich aber nicht geändert):
Art. 9. Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich zu diesem Zweck friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Diese Freiheit wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt; niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. Eine Pressezensur findet nicht statt.
Da haben wir's - Meinungsfreiheit gewährleistet!
Da die in der DDR auch eine unabhängige Rechtssprechung hatten (s. Artikel 127 - da steht es klipp und klar, Ihr FASCHOS!!) und keine, wie ebenfalls immer behauptet, gleichgeschaltete Richterschaft, wurde diese auch gut geschützt.
Daran sieht man mal wieder, dass die Beschäftigung mit der Geschichte Licht ins Dickicht der Verschwörungstheorien, Manipulationen und sonstigen Irrungen und Wirrungen bringt.
Schlimm, dass heute jeder selbst den größten Unsinn durch die sozialen Netzwerke tröten kann, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.