Das müsste mal ein Jurist beurteilen. Herr Lejeune hat einem anderen Menschen mut- und böswillig den Weg versperrt. Das ist ein rechtswidriger Angriff auf die Freiheit, der Notwehr rechtfertigt. War die Gegenwehr in Form eines Nasenstübers erforderlich und geboten? Aus meiner Sicht ja.
RE: Martin Lejeune (Ep. 1) kriegt auf die Fresse