Heute etwas kurzes, aber auf dem Weg zur heutigen EU ein wichtiger Schritt.
Deswegen heute, die EEA, die Einheitiche Europäische Akte.
In ihr wurde nun erstmals seit den Römischen Verträgen das supranationale Element (Kommission) deutlich gestärkt, um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden.
Notwendig wurde die EEA, wegen des Beitritts Griechenlands 1981, sowie Spaniens und Portugals 1986.
Der Vertrag gliedert sich in, Gemeinsame Bestimmungen, Bestimmungen zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, Vertragsbestimmungen über die Europäische Zusammenarbeit in der Außenpolitik, Allgemeine und Schlussbestimmungen.
Dieser Vertrag schaffte die Grundlage für ein umfassendes Programm zur Lösung der Probleme, die beim freien grenzübergreifenden Handel innerhalb der EU auftreten; damit entsteht der Binnenmarkt.
Zusätzlich wurden die Befugnisse der Gemeinschaft auf die Bereiche Währung, Umwelt, Soziales und Forschung erweitert.
Darüber hinaus wurden die Mitwirkungsmöglichkeiten des Europäischen Parlamentes erweitert. Auch eine gemeinsame Außenpolitik wurde nun auf eine rechtliche Basis gestellt.
Als neue Institution wurde der Europäische Rat geschaffen. Er bestand aus den Staats- und Regierungschefs der einzelnen Länder, hatte aber keinerlei Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.
Die Einheitliche Europäische Akte tratt 1987 in Kraft.
(Unterzeichnung der EEA in Luxemburg 1986)