In Deutschland ist die Ausbildung für Richter und Anwälte dieselbe. Nach dem 2. Staatsexamen ist man Volljurist. Damit erreicht die Befähigung zum Richteramt, kann sich also bei der Justiz bewerben oder aber auch als Anwalt zulassen.
In Deutschland ist die Ausbildung für Richter und Anwälte dieselbe. Nach dem 2. Staatsexamen ist man Volljurist. Damit erreicht die Befähigung zum Richteramt, kann sich also bei der Justiz bewerben oder aber auch als Anwalt zulassen.
RE: Jura – Das einzige Studium, das den Charakter verändert – Teil 1