Es gibt Unterschiede und Parallelen ;)
Strafrecht war kein Problem, da kann man sich auf die angeklagten Straftatbestände vorbereitet. In der Hauptverhandlung konnte ich den Verteidiger auch nur unterstützen, da Referendare dort nicht vor Gericht auftreten dürfen. Im Zivilrecht hatte ich in erster Linie mit Schadensersatzrecht zu tun - die Unterschiede waren auch schnell erfasst. Verwaltungsrecht hat die Kanzlei nicht gemacht. Der deutschen Ausbildung muss man zugute halten, dass man das Handwerkszeug eines Juristen sehr gut erlernt und man sich dadurch schnell in fremde Rechtsgebiete und Rechtssysteme einarbeiten kann.
RE: Jura – Das einzige Studium, das den Charakter verändert – Teil 2