Robostrafrecht, herrlich, da muss man wohl etwas drüber schmunzeln. Wieder sehr informativ und sympathisch aufgearbeitet! Werde ich mal teilen.
Mich würde mal der Sachverhalt der Notwehr interessieren. Es soll ja neuerdings Frauen geben die Tierabwehrspray bei sich führen. Unter welchen Bedingungen ist denn juristisch von Notwehr zu sprechen, wie weit darf eine Selbstverteidigung gehen, was passiert wenn man angezeigt wird weil man sich gegen einen körperlichen Übergriff mit Tierabwehrspray zu Wehr gesetzt hat, wann wird juristisch eine Körperverletzung draus?
Wie weit darf man bei Notwehr gehen wenn man in der eigenen Wohnung überfallen wird (im Rahmen eines Einbruchs) und darf man sich mit allen Mitteln verteidigen?
Könnte man darüber vielleicht ein Video machen?
RE: Robostrafrecht, Rechtspsychologie, Verfahrenskosten, Effektivität und Rechtskraft