Art. 8 GG lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 wie folgt:[1]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Das Weglassen des zweiten Satzes sehe ich als Hochrisikoperson mit anden Augen. Propaganda kann man immer von verschiedenen Seiten betrachten und zu verschiedenen Schlüssen kommen. Die Wahrheit wird dadurch aber nicht wahrer.
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_8_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
RE: Grundgesetzleugner bei der Arbeit