Wenn man die Idee auf die Spitze treibt, dann würde das genau so aussehen müssen.
Es hat aber auch schon früher Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung eines Avatars gegeben, der einem anderen Urheber gehörte.
Nur wurde dann damals eine eMail an den Dienst/User geschrieben und dann war das Thema erledigt.
Jetzt, wenn das vorher geprüft werden muss, droht natürlich "Overblocking".
RE: Offener Brief an den Rechtsausschuss des EU-Parlaments