Liebe GEZ-Beitragszahler,
der Journalist Norbert Häring wurde vom Hessischen Rundfunk geklagt, weil er darauf bestanden hatte, seine "Demokratie-Abgabe" in bar zu bezahlen. Er hat aber erfreulicherweise vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) recht bekommen. Begründung: Der "Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, verstößt gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG", der die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.
Der Fall ist jetzt beim Europäischen Gerichtshof anhängig.
Die Folgen für die Propagandasender und Volksverblöder sind potenziell enorm, gerade jetzt, da die Empörung über die Öffentlich-Rechtlichen groß ist (WDR Umwelt und -Nazisau).
Wenn jemand statt nur reden auch handeln will, kann er das mit geringem Risiko tun, indem er die Bankeinziehung storniert und ein E-Mail an impressum@rundfunkbeitrag.de sendet mit dem folgenden Inhalt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.
Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann."
Mit freundlichen Grüßen
Details zur vermuteten Reaktion der Sender und welche Entgegnungen/Argumente man als nächsten Schritt vorbringt, sind gründlich hier dokumentiert:
http://norberthaering.de/de/gez-bargeldprozess
Der Beitrags"service" selbst ist nicht rechtsfähig. D.h. erst wenn man Post von der Rundfunkanstalt erhält oder die zuständige Rundfunkanstalt mindestens im Briefkopf mit genannt wird, muss man handeln. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Barzahlung ist dann Widerspruch einzulegen.
Der wesentliche Punkt ist, dass der Rundfunk etwaige Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, man muss vorerst nicht bezahlen. Es gab dazu bereits entsprechende Präzendenzfälle.
Mehr dazu:
https://www.steinhoefel.com/2019/12/neujahrsgruesse-an-den-beitragsservice-zahlungen-einstellen.html
LEGEN WIR DAS SYSTEM LAHM!
Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat jeder Beitragszahler Auskunftsansprüche darüber, was der “Beitragsservice” mit seinen Daten macht. Das ist ein Rechtsanspruch, die Auskunft ist kostenlos schriftlich innerhalb eines Monats zu erteilen! Hier gibt es ein fertiges Formular, das im Nu ausgefüllt ist. Per Post oder per Mail abschicken, fertig. Besser per Post, dann entstehen beim Sender noch mehr Kosten.
Wenn alle mitmachen, sind die so beschäftigt, dass sie mit Gebühreneintreiben nicht mehr nachkommen werden!